Frage: Angst um Arbeitsplatz

Hallo, ich glaube meine Angst ist ganz unbegründet, jedoch bekomme ich sie nicht los. Ich bin aktuell wieder Schwanger, unsere erste Tochter ist knapp 2 Jahre. Ich habe im Januar 2023 eine Nebentätigkeit (Amb. Pflegedienst) bei meinem Hauptarbeitgeber angegeben (Krankenhaus), bei der ich mit 25% = 9,75 std. die Woche angestellt war. Jedoch wollte ich jetzt gerne ab Oktober zurück zu meinem alten Arbeitgeber und dort vermehrt in die Nachtschicht gehen, da es für unsere Familiensituation am einfachsten ist. Ich habe meinen Nebenjob zum 01.09. erhöht auf 50%. Da ich mich aber doch nicht zu 100% mit der Arbeit anfreunden konnte, habe ich dann spontan gekündigt und meine Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber vorzeitig beendet, zum 01.10. um dann wieder dort mit 50% zu arbeiten, durch meinen Rest Urlaub den ich vor der ersten Schwangerschaft hatte, bleiben mir noch für dieses Jahr 22 Tage, somit ist der Oktober für mich komplett Frei und Urlaub. Nun haben wir gestern festgestellt, dass ich erneut Schwanger bin. Vermutlich läuft es wieder auf ein Beschäftigungsverbot aus, welches ich schon in der ersten Schwangerschaft hatte.. Muss ich mir Sorgen um meine alte 'neue' Stelle machen? Ich bin bei beiden Stellen Unbefristet eingestellt und wie beläuft sich das, sollte ich wirklich ins BV kommen, mit dem Gehalt? In der ersten Schwangerschaft hatte ich im gesamten BV mein volles Gehalt meiner Vollzeitstelle.

von LisaM08 am 15.09.2023, 16:10



Antwort auf: Angst um Arbeitsplatz

Hallo, 1. Wieso sind Sie bei beiden Stellen unbefristet angestellt, Sie haben die Nebentätigkeit doch gekündigt? 2. Wenn im Vertrag nichts von den Nachtschichten steht kann der AG Sie auch tagsüber woanders einsetzen. 3. Wenn Sie in der TZ-Tätigkeit ein BV bekommen, erhalten Sie weiter das TZ-Gehalt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2023



Antwort auf: Angst um Arbeitsplatz

Du bekommst im Fall eines BV das vereinbarte Gehalt von 50% Besser bzw klüger wäre es gewesen die Elternzeit zu verlängern und dann Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten. So hast du deinen Vollzeit Vertrag verloren

von MamaausM2 am 15.09.2023, 18:53



Antwort auf: Angst um Arbeitsplatz

@ MamaausM2 Das ist mir bewusst, jedoch war die Schwangerschaft aktuell nicht geplant und ich habe alles schon im letzten Monat umgeändert.

von LisaM08 am 15.09.2023, 19:05



Antwort auf: Angst um Arbeitsplatz

Das du den Vertrag schon vorher gemacht ist wichtig. Du darfst nämlich nicht eine Elternzeit beenden um wissentlich in ein BV zu gehen. So bist du Safe, weil Vertragsabschluss vor Schwangerschaft

von MamaausM2 am 15.09.2023, 20:06



Antwort auf: Angst um Arbeitsplatz

Genau, im letzten Monat habe ich alles umgeändert und gestern dann erfahren, dass ich Schwanger bin. Ich hoffe auf eine andere Tätigkeit, dass ich noch etwas weiter arbeiten kann. Sollte es zum BV kommen, dann ist das so. Ich habe auch erst nächste Woche einen Termin bei der FA.

von LisaM08 am 15.09.2023, 20:11



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