Elterngeld Selbstständige Berechnungszeitraum

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Selbstständige Berechnungszeitraum

Hallo, Bisher habe ich soviel recherchieren können: Das Elterngeld wird ja nach Lebensmonaten des Kindes gewährt/berechnet, das Einkommen eines Selbstständigen aber nach Kalendermonaten. Dies führt natürlich unter Umständen zu einer unschönen Situation: Das Kind wird am 10. Januar geboren. Elternzeit ist für den ersten Monat geplant. Der Selbstständige erhält aber am 5. Januar einen Zahlungseingang, also ausserhalb der Elternzeit. Dadurch Gewinn Januar 1000€, Februar 0€ Habe ich das richtig verstanden, das jetzt für den ersten Monat Elterngeld ein berechnetes Einkommen 1000€ geteilt durch 31 Tage mal 21 Tage zugrunde gelegt wird? Dies benachteiligt natürlich die Selbstständigen, die ein Kind mit Geburtstag in der Monatsmitte haben ;-) Wird in diesem alternativ Fall eine Einnahmenüberschussrechnung vom 10. Januar bis 9. Februar möglich sein? Danke, Henrik

von henrik am 24.07.2015, 09:47



Antwort auf: Elterngeld Selbstständige Berechnungszeitraum

Hallo, verstehe ich (als Selbständige) nicht. Der Zufluss ist doch nicht beeinflussbar (wenn man eine Rechnung gecshrieben hat). Das Geld hätte ja auch zu einem anderen zeitpunkt zufliessen können und dann wäre der Selbständige im Vorteil. Ausserdem kann man scih bei so kurzer EZ (ohne EG-bezug) doch überlegen, wann man welche Rechnung schreibt o ob man damit noch einen Monat wartet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015



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