Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unvollständige Monate im Berechnungszeitraum für Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unvollständige Monate im Berechnungszeitraum für Elterngeld

ScholzJulia

Hallo Frau Bader, ich habe am 25.04.17 nach Kind 1 wieder angefangen zu arbeiten und gehe jetzt am 19.03. mit Kind 2 in Mutterschutz. Da wären jetzt 2 Monate (April 17 und März 18) im Berechnungszeitraum, die ich nicht vollständig gearbeitet habe und demnach auch nicht mein 100%iges Gehalt erhalten habe. Wird das dann hochgerechnet auf den kompletten Monat, kann man diese Monate ausklammern oder gilt das tatsächlich erwirtschaftete Netto von 6 bzw. 14 Tagen? Vielen Dank und freundliche Grüße


Hallo, Nein, wird nicht hochgerechnet. Die Monate können herausgerechnet werden, wenn Sie noch Elterngeld bekommen haben. Der März 2018 wird doch ausgeklammert, weil sie in diesem Monat Mutterschutzgeld bekommen. Liebe Grüße NB


chrissicat

Nein, unvollständige Monate werden nicht hochgerechnet. Was die Elternzeit des 1. Kindes betrifft, hier kommt es darauf an, in wie lange du Elternzeit hattest bzw. wie alt dein Kind bei Ende der Elternzeit war.


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