Frage:
Elterngeld Plus , Teilzeit, erneut schwanger , Beschäftigungsverbot,
Guten Tag,
Ich befinde mich gerade im Elterngeld Plus und arbeite 20 % nebenbei bei meiner alten Firma bis 31.01.2016 . Ab 01.02.2017 gehe ich wieder in meinen alten unbefristeten Arbeitsvertrag von 50%
Jetzt bin ich erneut schwanger und mein Arbeitgeber schickt mich sofort in ein Beschäftigungsverbot .
Bekomme ich mein Lohn über die 20 % neben dem Elterngeld plus bis Ende Januar weiter oder fällt es mir ab sofort weg ?
Und bekomme ich ab Februar dann mein Gehalt über die 50 % bis zum Mutterschutz?
Es wäre super wenn Sie mir das beantworten könnten .
Lg
von
Linnea Maus
am 18.08.2016, 11:24
Antwort auf:
Elterngeld Plus , Teilzeit, erneut schwanger , Beschäftigungsverbot,
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
Antwort auf:
Elterngeld Plus , Teilzeit, erneut schwanger , Beschäftigungsverbot,
Da fällt nix weg, Du bekommst das, was Du je nach aktuellem Vertrag auch verdienen würdest.
Alles Gute.
von
Sternenschnuppe
am 18.08.2016, 11:25
Antwort auf:
Elterngeld Plus , Teilzeit, erneut schwanger , Beschäftigungsverbot,
Dankeschön.
von
Linnea Maus
am 20.08.2016, 09:31