Hallo Frau Bader,
Ich habe im September 2012 meinen ersten Sohn geboren. Für ihn habe ich Elterngeld bezogen. Allerdings habe ich mir dieses auf 2 Jahre auszahlen lassen.
Seit Juli 14 habe ich Teilzeit 30 Stunden gearbeitet. Allerdings habe ich auch im Juli 14 noch das Beschäftigungsverbot erhalten.
Ich erhielt bzw. erhalte jetzt das Gehalt für diese Tätigkeit obwohl ich im Beschäftigungsverbot bin.
Im Dezember erwarte ich meinen zweiten Sohn.
Aus welchen Monaten wird das Elterngeld nun berechnet? 12 Monate ?!? Zählen da das Elterngeld des 1. Kindes (verlängerte Auszahlung) mit rein?
Zählt das Gehalt trotz des Beschäftigungsverbot mit rein ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundlicher Gruß
von
Carry83
am 11.11.2014, 09:41
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind wie hoch?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind wie hoch?
Juli
August
September
Oktober ( sofern ohne Mutterschutz )
Wird der Teilzeitlohn genommen.
Der Rest der 12 Monate wird mit 0€ genommen, da Dein Bezug vom Elterngekd vorbei war, nur die 2. Rate wurde ausgezahlt.
Die Summe aus Juli - Oktober also durch 12 und davon dann 65% ergibt Dein Elterngeld.
Denke das wird dann vermutlich der Mindestsatz plus 75€ bis Kind 1 drei ist.
von
Sternenschnuppe
am 11.11.2014, 09:50