Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Einbennenung von Stiefkindern, da ich wieder heiraten möchte und den Namen von meinem Freund annehmen möchte (wir haben 1 gemeinsames Kind das seinen Namen trägt). Zur Erklärung: ich habe 2 Kinder während der 1. Ehe bekommen. Nachname vom damaligen Ehemann haben ich und die Kinder. Der KV zahlt regelmäßig Unterhalt, aber Kontakt besteht seit fast 5 Jahren nicht mehr (von ihm aus). Ich habe nach der Trennung immer um das Umgangsrecht "gekämpft" bzw. war immer die treibende Kraft, damit er seine Kinder nimmt. Ich habe sogar auf Anraten vom Jugendamt einen Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht gestellt. Irgendwann hat er aufgehört die Kinder zu holen und ich habe in der Richtung dann auch nichts mehr unternommen. Die Kinder wollen nicht mehr zu ihm. 1. Muss die Einbenennung VOR der Heirat mit dem Stiefvater erfolgen? 2. Wie funktioniert dass, wenn der KV die Zustimmung NICHT erteilt? Antrag beim Familiengericht? 3. Wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehme, können die Kinder dann auch ohne Zustimmung diesen bekommen? Da wir eben im Streit auseinander gegangen sind und absolut kein Kontakt besteht weiß ich nicht wie ich am besten vorgehen soll.
von Kräuterzauber am 30.09.2014, 15:13