Darf ich mein Elternzeitantrag früher als die Geburt des Kindes abgeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich mein Elternzeitantrag früher als die Geburt des Kindes abgeben?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass die Elternzeit der Regel innerhalb eine Woche nach Geburt des Kindes beantragt wird. Muss das so sein oder werde ich ein Nachteil davon haben wenn ich den Antrag schon früher, 3-4 Wochen vor Geburtstermin einreiche. Im Antrag wird das voraussichtliches Geburtstermin stehen und später reiche ich dann ein Brief mit dem genauen Geburtsdatum des Kindes ein? Muss ich auch die Kopie der Geburtsurkunde einreichen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

von mizuska am 16.06.2017, 12:03



Antwort auf: Darf ich mein Elternzeitantrag früher als die Geburt des Kindes abgeben?

Hallo, sie können die Elternzeit verbindlich erst beantragen, wenn das Kind tatsächlich auf der Welt ist. Eine Kopie der Geburtsurkunde schadet nicht. Damit ihr Arbeitgeber planen kann, können Sie ihm natürlich trotzdem vorher schon mal Ihre Vorstellungen mitteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2017



Antwort auf: Darf ich mein Elternzeitantrag früher als die Geburt des Kindes abgeben?

Du kannst es auch vorher einreichen. Einmal eingereicht ist halt fix und mitunter ergeben sich aus Geburtstermin und anderen Umständen ja Änderungen für den Antrag, die nachträglich nicht mehr möglich sind. Wenn du sicher bist, dass es keine Umstände gibt, die eine andere Planung erfordern könnten, kannst du ihn freilich vorher schon einreichen. Geburtsurkunde musste ich bei uns nie einreichen, andere AG bestehen da aber drauf, damit der exakte Geburtstermin nachgewiesen ist. Meinem AG hat dafür bei beiden Kindern mein Wort gereicht... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.06.2017, 12:56



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