Hallo Frau Bader
Ich habe für meinen Sohn Elternzeit für 2 Jahre genommen mich aber dazu entschieden auf 1 Jahr zu verkürzen dies habe ich meinem Arbeitgeber auch schriftlich mitgeteilt. Jetzt stellte sich heraus das ich wieder schwanger bin. Ich möchte aber trotzdem ab August wieder arbeiten. Kann mein Arbeitgeber dies verweigern ich arbeite in der Pflege oder muss er ein bv ausstellen
Mit freundlichen grüßen A.Kampa
von
Andy-Pagal
am 05.05.2015, 13:46
Antwort auf:
Darf arbeitgeber Arbeitswunsch ablehnen
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf Verkürzung und schon gar nicht, um direkt wieder in ein BV zu gehen.
Der AG wird dem nicht nachkommen dürfen - das ginge nämlich auf Kosten der KK
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2015
Antwort auf:
Darf arbeitgeber Arbeitswunsch ablehnen
Hallo,
Ich warte sehnlichst auf eine antwort da mich diese frage sehr beschäftigt.
Danke schon mal im voraus
von
Andy-Pagal
am 05.05.2015, 19:35
Antwort auf:
Darf arbeitgeber Arbeitswunsch ablehnen
Vielen Dank für die Antwort, ja ich hatte schon befürchtet das es nicht geht mit dem arbeiten. Die ss war ungeplant naja es ist wie es ist dann werde ich nach meinem fa Termin meiner pdl bescheid sagen wenn ich Gewissheit habe und die Bestätigung der fa
von
Andy-Pagal
am 07.05.2015, 12:50