Hallo Frau Bader,
wegen eines möglichen Einrichtungswechsels VOR dem Betreuungsbeginn unseres Sohnes stellt sich für uns die Frage, ob es ein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht gibt.
Im Vertrag steht dazu selbst nichts, aber ich dachte, dass auch für Dienstleistungen/ Kinderbetreuung ein Widerrufsrecht gilt.
Was können wir tun? Müssen wir jetzt parallel zahlen?
herzlichen Dank für die Auskunft
von
PTgretchen
am 09.08.2016, 12:59
Antwort auf:
Betreuungsvertrag Mittagsbetreuung
Hallo,
wenn es keinen wichtigen sachl. Grund gibt, ja.
EIn Widerrufsrecht gibt es nicht.
LIebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
Antwort auf:
Betreuungsvertrag Mittagsbetreuung
Hallo,
da kommt es auf die Details an.
Was für ein Wechsel ist das genau?
Mitglied inaktiv - 09.08.2016, 13:41
Antwort auf:
Betreuungsvertrag Mittagsbetreuung
Unser Sohn war in der Mittagsbetreuung angemeldet, hat nun aber einen Hortplatz bekommen.
hg
von
PTgretchen
am 09.08.2016, 14:12
Antwort auf:
Betreuungsvertrag Mittagsbetreuung
Hallo,
also in dem Fall gilt, was im Vertrag steht. Es ist daher egal, ob er bereits im Kindergarten ist oder nicht.
Maßgeblich sind die vertraglichen Kündigungsfristen, welche mit der Unterschrift als vereinbart gelten.
Vorzeitige Entlassung aus der Verpflichtung wäre nur aus Kulanz möglich.
Mitglied inaktiv - 09.08.2016, 19:08