Kann ich den Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter außerordentlich kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich den Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter außerordentlich kündigen?

Hallo, meine Tochter geht zur Tagesmutter, der Vertrag endet normalerweise am 31.7, da meine Tochter dann in den Kindergarten müsste. Seit Ende Februar weiß meine Tagesmutter, dass ich 100km entfernt wegziehe und sie mein Kind spätestens zum 1.6 abmelden muss. Auf Nachfrage über die Abmeldung sagte sie, man könne das Kind angemeldet lassen einfach bis zum 31.7, da sie ja kein Ersatz finden würde und mein eigenes Einkommen niedrig ist und ich sowieso nichts bezahlen muss dafür. Ich habe aber den Umzug dem Jugendamt mitgeteilt und zwar schon zum 1.5 ( bekomme die Schlüssel Mitte April und Miete im Mai beide Wohnungen). Jetzt möchte die Tagesmutter die Monate Mai-Juli von mir bezahlt haben jeweils 910 Euro, da die Kündigungsfrist 6(!) Monate beträgt. Ist der Umzug ein triftiger Grund um außerordentlich zu Kündigen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen? Und kann ich in die Kündigung reinschreiben, dass keine Zahlungen oder Schadensersatzansprüche verlangt werden können oder ist das dann automatisch mit der Kündigung klar? Danke im Vorraus!

von Ana2908 am 23.03.2021, 09:16



Antwort auf: Kann ich den Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter außerordentlich kündigen?

Hallo, ich sehe hier einen Grund für eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen. Sie müssen den Grund aber explizit im Vertrag aufführen. Im übrigen kann ich nicht erkennen, warum die Tagesmutter kein neues Kind finden kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2021



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