Guten Morgen, liebe Frau Bader,
ich werde wegen Risikoschwangerschaft sehr wahrscheinlich ein BV bekommen. Nun ist es mit meinem AG schriftlich vereinbart, dass er zum Gehalt die kompletten 675 Euro Kinderbetreuungskosten für Kind1 zahlt (ich arbeite Vollzeit). Wie sieht es nun in einem BV aus? Gehalt läuft weiter, welches mein AG durch die U2 ja erstattet bekommt. Ich gehe aber davon aus, dass die KK nur das Gehalt erstattet. Muss der AG mir nun weiter die Kinderbetreuungskosten zahlen? Ich bin ja dann zH, die Betreuung müsste nun zwangsläufig nicht mehr stattfinden. Allerdings haben wir eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei der Tagesmutter, die ich dort natürlich einhalten müsste. Alternativ wäre ich auch bereit, aus der Vollzeitbetreuung eine 4std Betreuung zu machen...
Wie sieht das arbeitsrechtlichen aus?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Simone S.
von
hubbabubba
am 07.08.2014, 08:33
Antwort auf:
Betreuungskosten während eines BV
Hallo
Sie müssen so gesetllt werden wie ohne BV -also auch die Kinderbetreuungskosten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Betreuungskosten während eines BV
Bevor wir den Arbeitsvertrag Mit Gehalt Höhe x zzgl Betreuung 675 unterschrieben haben, hatten wir drei Wochen vorher einen AV unterschrieben ohne Betreuungskosten aber mit einem wesentlich höheren Gehalt. Mein AG meinte nur, ich solle den ersten Vertrag vernichten (was ich aber nicht tat!). Steuerrechtlich ist mir die Auswirkung bekannt (ich arbeite im Steuerrecht). Aber arbeitsrechtlich gelten doch beide Verträge, oder? Rein THEORETISCH könnte ich auf den ersten Vertrag bestehen (dieser wurde ja zuerst unterschrieben und es gab keine Änderungskündigung, nur einen neuen abgeänderten Vertrag), sollte mein AG sich nun quer stellen?!
von
hubbabubba
am 07.08.2014, 08:44