Hallo,
Also es ist folgendes:
Ich bin seit Ende August im individuell BV.
Mein Vertrag endet am 23.12.16.
Am 27.12. Gehe ich in den Mutterschutz.
Für diese 3 Tage vom 24.-26.12. Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden.
Habe nun gehört dass es so wäre dass mein Rest Urlaub mir negativ beim AA ausgelegt wird sodass die sagen in der Zeit ruht mein Alg 1.
Das wäre schlecht wenn das stimmt denn dann hätte ich auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Stimmt das denn alles so? Oder gibt es eine Ausnahme Regelung da ich mich im BV befinde?
Bitte um Hilfe!
Danke
von
Mellie1986
am 16.11.2016, 14:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Rest Urlaub
Hallo,
wenn der Ag den Resturlaub auszahlt, ruht in der Zeit der Anspruch auf ArbGeld 1.
Kann der Ag den Vertrag nicht bis auf den Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängern? Wieviele Tag Urlaub sind es denn?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Rest Urlaub
Danke für die Antwort Frau Bader.
Der Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma.
Leider war ich mit denen von Anfang an nicht gut zu sprechen, weswegen ich denke das würde nicht einfach werden.
Wahrscheinlich würden Sie sagen warum sollen wir?
Ich vermute daher eher ein Nein :-(
von
Mellie1986
am 16.11.2016, 18:46