Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß, dass ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird, wenn es unmittelbar mit dem Arbeitsplatz zu tun hat und sie schwangere Person daher dann dort nicht arbeiten kann. Wie bei mir, ich habe das BV, da ich Chemielaborantin bin aufgrund der "Gefahr" der toxischen Stoffe für mich und das Baby. Ich erkundige mich heute für eine Freundin, wo die Situation vielleicht nicht ganz so eindeutig ist. Die Eckdaten: Einzelhandel: - kleine Filiale mit ca 12 MA. Die Schwangere hat die Position der Filialleitung - Filialleitung "muss" aufgrund des Aufkommens mindestens 8-9 Stunden, manchmal 10 arbeiten, meist "nur" eine halbe Stunde Pause. Manchmal fallen dann zu Hause noch zusätzlich Büroarbeiten an wie Meetings vorbereiten, Pläne schreiben, Konzepte erstellen. Generelle starke Stress-und Drucksituation. -Die Arbeit in der Filiale erfolgt grundsätzlich im Stehen. Keine Möglichkeit ein paar Stunden im Sitzen zu tätigen. - Aufenthaltsraum/ sanitäre Anlagen und Lager über 4 Treppen erreichbar. Kein Fahrstuhl. - 2 Stunden mindestens alleine im Laden, manchmal bis zu 4 Stunden ( die aber nicht am Stück). Während dieser Zeit muss Ware nachgefüllt werden- Lagerarbeit mit Leiterbesteigung. Oder Person ist auf der Fläche alleine, auch da, um Kunden zu bedienen ab und an Leitergang notwendig. Keine Möglichkeit während dieser Zeit, sich zu setzen oder auf Toilette zu gehen. - Spätschichten mindestens 50 Prozent, wenn nicht mehr in der Woche. Keine Möglichkeit direkt um 20.00 die Arbeit zu beenden. Entweder, da noch Kunden im Laden. Abends nur 2 MA. Kassenabschluß, Aufräumarbeiten etc. - Arbeitgeber kann keine " Versetzung" ins Büro oder ähnliches veranlassen. Ein teilweises BV würde dem Arbeitgeber nichts bringen, da er z.b mit vier Stunden, die die Filialleitung dann tätig im Ablauf nichts anfangen kann. Meine Frage: Rechtfertigt diese Situation eventuell ein Beschäftigungsverbot? Und wie soll die Schwanger das angehen, dass sie eines erhält? Weiß z.B auch von Sekretärinnen einer Versicherung, die ein BV erhalten haben aufgrund von "Stress-Situationen". Die zweite Frage bezieht sich auf das Krankengeld bzw Elterngeld: Sollte man aufgrund einer Schwangerschaft an die 4 Monate krankgescjrieben sein, bis der Mutterschutz eintritt, werden diese Monate im Elterngeld dann mitt NULL berechnet? Also 8 Monate Gehalt plus 4 Monate Krankschreibung Null? Oder darf es da keinen Nachteil geben und es werden 12 Monate Gehalt berechnet, die vor der Krankheit aufgrund der Schwangerschaft lagen ( Blutungen/ Rückenschmerzen/ Migräneanfälle)? Ich hoffe, ich konnte meine Fragen verständlich ausdrücken. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Liv K.
von Liv1412 am 01.05.2015, 19:46