Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

Ich arbeite seit November 2013 in einer Krippe auf 450 Euro basis und habe nun aufgrund von Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Schwanger wurde ich Ende November, also recht kurz nach meinem Einstieg dort. Beschäftigungsverbot habe ich seit Anfang März. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es wohl aktuell nicht. Bezahlt wurde ich nach abgeleisteten Stunden. Wie sieht es mit der weiteren Bezahlung aus. Es wurde schon beantwortet, dass ein Schnitt gebildet werden muss. Nur aus welchem Monat/Zeitraum. Habe hierzu schon verschiedene Antworten gehört. Zum einen dass drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zählen, aber auch schon, dass es drei Monate vor dem beschäftigungsverbot zählt. Oder nur ein Monat, aber welcher dann? Wenn die Krankenkasse zuständig ist, ist das meine eigene? Freue mich auf Antwort! alexilko

von alexilko am 21.03.2014, 21:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

Hallo, ja, zuständig ist Ihre eigene KK. Es zählt der Schnitt der letzten 3 Mo. vor dem BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2014



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