Hallo,
Ich befinde mich mit meiner ersten Tochter in Elternzeit noch bis zum 14.05.22.
Seit Januar 2020 arbeite ich beim gleichen Arbeitgeber auf Mini Job Basis.
Ich bin erneut schwanger und mein Chef hat mir ein generelles Beschäftigungsverbot erteilt.
Jetzt behauptet er dass er mein Gehalt nicht weiterzahlen muss da ich mich in meinem „Hauptjob“ ja noch in Elternzeit befinde. (Keine Elterngeldbezug mehr)
Stimmt diese Aussage?
Liebe Grüße
von
Maus100
am 05.09.2021, 10:51
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot 450 Euro Job
Hallo,
das hätte er wohl gerne! Natürlich muss er auch bei einer geringfügigen Tätigkeit den Lohn weiterzahlen.
Wichtig ist, dass Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2021
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot 450 Euro Job
Nein stimmt nicht. Dein AG soll sich bitte man an die entsprechende Behörde wenden, die wird das bestätigen.
Denke daran, das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz schriftlich beendest. Damit deine EZ endet, dein eigentlicher Vertrag auflebt und du den vollen Mutterschaftslohn bekommst. Nach deinem Hauptjob und nicht nach dem Minijob. Nicht das der AG davon dann auch nichts weiß.
von
Felica
am 05.09.2021, 10:56
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot 450 Euro Job
Ja das dachte ich mir schon. Er hat auch einfach ohne ein Wort meine Gehaltszahlung einfach eingestellt.
Ja die Kündigung meines Mini Job s habe ich schon im Kalender eingetragen wann ich das erledigen muss.
Herzliche Dank
von
Maus100
am 05.09.2021, 11:01