Frage:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Hallo Frau Bader,
zwischen dem Ende meiner letzten Elternzeit ( 3 Jahre) und meinem neuen Mutterschutz werden ca 2 Monate liegen. Diese Zeit werde bzw kann ich mit Urlaub ( 20Tage Resturlaub vor der 1. Elternezeit + Neuem Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist + vorgezogene Tage aus dem Jahr von meiner Rückkehr) überbrücken. Mein Arbeitgeber hat mir diesen Vorschlag gemacht. Für mich klingt das erstmal fair.
Wie Sehen Sie dieses "Angebot"? Entstehen mir dadurch Nachteile? Soweit ich verstehe handelt es sich um bezahlten Urlaubsanspruch? Wie würde das Mutterschutzgeld berechnet? Sowie in der 1. Elternezeit auch oder zählt auch in dem Fall das Einkommen der letzten 3 (!!!!) Monate? Oder würde in dem Fall auch die Zeit VOR der 1. Elternzeit mit als Grundlage herangezogen werden? Meine Sorge ist, dass ich kein Mutterschutzgeld vom AG bekomme, da ich nicht wieder volle 3 Monate vor erneutem Mutterschutz gearbeitet habe...?
Ich danke Ihnen vielmals vorab für Ihre Hilfe!!
MFG
alfie
von
Alfie
am 27.06.2016, 20:07
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Hallo,
1. Es zählt der Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt - also bei Ihnen 10 Mo = 0 € und zwei Monate mit Lohn
2. Urlaub vorher nehmen ist rechtlich nicht vorgesehen. Da würde ich mir ein anderes Modell überlegen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2016
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Urlaub nehmen der in einigen Jahren erst erarbeitet wird ? Das klingt faul.
Darf ich mal fragen wie Du dazu stehst ?
Wenn er Dich nicht einsetzen will, dann kann er Dich so bezahlt freistellen, dann musst Du nicht alles verbraten was Du an Guthaben hast und zukünftig erwirbst. Gerade am Anfang sind diese Extraurlaubstage viel wert wenn die Kinder neue Krankheiten anschleppen aus der Betreuung.
Der Mutterschutzlohn ist immer der, den Du ohne Mutterschutz verdienen würdest.
Kannst Du organisieren diese knapp zwei Monate zu arbeiten ?
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2016, 20:32
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Liebe Sternschnuppe.
Vielen dank für deine Antwort! ich möchte dich jedoch bitten ein wenig auf deine Ausdrucksform zu achten. Du bist mir in einem anderen/ älteren Beitrag schonmal etwas... ähm...unangebracht aufgefallen. Ich denke nicht, dass du beurteilen kannst, ob hier jemand faul ist oder nicht?! Wer bist du überhaupt??
Wie ich dazustehe- ist auch ersteinmal unwichtig, denn dies ist ein Angebot meines Arbeitgebers und stammt nicht von mir. Ich wollte arbeiten gehen und mein AG kann mich nirgends unterbringen. So sieht es aus.
Ich denke auch nicht, dass die 5 Tage, die ich vorziehen würde hier gravierende Folgen hätten. Bezahlt freistellen will er mich nicht und soweit ich weiss, muss er das auch nicht.
Ich bitte dich in Zukunft wirklich dringlich etwas auf deine Formulierung zu achten, bevor du andere Leute beurteilst!!
Was den Mutterschutzlohn angeht, dachte ich halt das ich die letzten 3 Monate vor Bezug auch Erwärbsfähig gewesen sein muss?
von
Alfie
am 27.06.2016, 21:04
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Habe noch einmal nachgesehen.
Vorab aber : Faul im Sinne von unseriös, nicht der AG ist faul.
Versuche doch bitte einfach meine Zeilen mit einem freundlicheren Ton zu lesen.
Es gibt Mitarbeiter die genötigt werden so zu verfahren, obwohl sie dies nicht müssen. Wäre es bei Dir so gewesen hättest Du Dich wohl eher gefreut zu lesen, dass dem nicht so ist.
Schade was Du so in meine Zeilen hineininterpretierst.
Dadurch dass ich eben gesucht habe woher wir uns kennen hier, macht Deine Frage noch viel weniger Sinn wenn Du eh ein BV bekommst.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Gehalt-und-Mutterschutzgeld-trotz-BV_145869.htm
Ich werde mich bemühen Dir zukünftig nicht zu antworten, sollte ich es vergessen, dann ignoriere doch bitte einfach meine Antwort. Danke.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2016, 21:20
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Warum willst Du mit neuem Urlaub überbrücken?
Wenn Dein AG dich nicht einsetzen will oder kann, ist das gelinde gesagt sein Problem. Du musst da gar nichts, außer Deine Arbeitskraft anbieten. Rest ist sein Problem. Immerhin kann er dich wirklich auch bezahlt freistellen.
Für das Mutterschaftsgeld ist das eh egal, weil dadurch das dein Vollzeitvertrag wieder auflebt Du eh Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld hast. Außer Du würdest dich unbezahlt freistellen lassen. Das wäre aber extrem dumm um es mal richtig deutlich zu sagen.
Die letzten 3 Monate für das Mutterschaftsgeld wären nur dann relevant wenn Du wechselnden Lohn bekommen würdest. Wenn Du also mal für 20 Stunden den Monat Einkommen hättest, dann wieder für 30, dann für 20 plus Nachtzulage und ähnlichem. bei einem festen Gehalt ist das unwichtig. Selbst dann wenn Du nicht einen Tag gearbeitet hättest, also Deine EZ am Sonntag endet, und dein Mutterschutz am Montag beginnt.
Solltest Du ein BV bekommen wäre es eh egal, das würde dann ja bis zum Mutterschutz gehen. Bei unbezahlter Freistellung würde dann auch alles normal greifen, bei unbezahlter allerdings könnte es Probleme geben wegen Krankenversicherung usw - eben weil das dann auch in der Regel alles ruht.
Mit dem Urlaub oder einem BV oder wenn Du arbeitet gehst für die zwei Monate erhöht sich aber das Elterngeld evtl. je nach Einkommen kann es dann etwas mehr wie der Mindestsatz werden.
Wie gesagt, so oder so, Dein AG MUSS Dir deinen Arbeitsplatz geben für die zwei Monate oder Dich auf eigene Kosten freistellen. Wenn Du ihm entgegen kommen willst - warum auch immer - ist das Gutwill Deinerseits. Aber nichts was Du machen musst.
Mitglied inaktiv - 27.06.2016, 22:21
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Hallo,
Sternschnuppe hat doch Recht, das "Angebot" ist vorsichtig ausgedrückt mehr als merkwürdig. Sie wollen und können arbeiten, will Ihr AG das nicht, ist es sein Problem. Ich würde unterstellen, dass Sie die in ungewisser Zukunft entstehenden Urlaubstage auch nicht schriftlich bekommen und dann stehen Sie beweistechnisch blöd da, wenn Sie 5 Tage nicht zur Arbeit erscheinen wegen zukünftigen Urlaubs.
Warum wollen Sie Urlaubstage = bares Geld ohne Not einsetzen?
LG
von
Lina_100
am 27.06.2016, 22:44
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Hmmmhhh, ok-lieben Dank!
Ich würde natürlich gerne versuchen eine gute Einigung mit meinem AG zu finden! Auch im Hinblick darauf, dass ich nach der 2. Elternzeit eventuell zurückkehre. Wenn ich das Angebot mit dem vorgezogenen Urlaub ablehne, wäre unser Verhältnis wahrscheinlich sehr angeknackst. Auf der anderen Seite hat mein AG mir als erstes eine unbezahlte Freistellung nahegelegt und erst auf meinen Einspruch nach einer anderen Lösung gesucht.
Ich will damit sagen-wirklich entgegengekommen ist er mir auch nicht.
Dann sollte ich eher für die 5 Tage darauf bestehen arbeiten zu kommen undn warten was er mir anbietet?
von
Alfie
am 27.06.2016, 22:49
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Liebe Fragestellerin,
wenn man sich minimal auskennt, machen alle Anmerkungen von Sternenschnuppe großen Sinn und Du solltest Dich im eigenen Interesse noch einmal in Ruhe mit dem Beitrag befassen. Eine Entschuldigung wäre auch angebracht, denn der Ton war völlig in Ordnung und eine hilfreiche Antwort war es obendrein.
Die Frage wie Du dazu stehst, ist deswegen so wichtig, weil der AG hier scheinbar zu seinen Gunsten und nur für seine Interessen, versucht zu agieren.
Kann er Dich die zwei Monate nicht einsetzen, ist das sein alleiniges Problem. Überbrückst Du alles mit Urlaub, ist das nur Dein guter Wille und nein, ich halte dieses Angebot überhaupt nicht für fair.
Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 27.06.2016, 22:52
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Mal alle Befindlichkeiten beiseite.
Was ist denn mit dem BV aus dem alten Posting ?
Du behältst alle Urlaubstage, er bekommt den Lohn von der KK wieder und alles passt.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2016, 23:13
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
"Gute Einigung mit AG"? Ich hab so meine Zweifel:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaub-zwischen-Elternzeit-Ende-und-neuem-Mutterschutz_145991.htm
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.06.2016, 09:16
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Gute Idee:-)!!!
Ein BV kommt halt auch nicht so gut an und daher dachte ich, dass eine andere Lösung besser wäre. Ob BV oder Urlaub, das Resultat wäre ja dasselbe, nämlich das ich nicht arbeiten muss....Ich gehe nicht wirklich davon aus, dass mein AG mich nach knapp 6 Jahren ET mit kusshand zurücknehmen würde, aber ich würde mich gerne kooperativ zeigen:-)
von
Alfie
am 28.06.2016, 10:48
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
...ich scheine Sternschnuppes Beitrag tatsächlich falsch verstanden zu haben!!!!
Tut mir leid und danke für euer aller input und das schlichten!!!
von
Alfie
am 28.06.2016, 10:50
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
:-) alles gut.
Schwangerschaftshormone können teuflisch sein *gg*
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 10:53
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Mein AG wollte mich zuerst einfach unbezahlt freistellen! Daraufhin habe ich ihm angeboten zu arbeiten. Das wollte er nicht. Letzendlich habe ich ihn daraufauf aufmerksam gemacht, dass ich meinen Resturalub und den Urlaub aus dem MUschutz zur überbrückung verbrauchen könnte. Ja, ich denke das war ein entgegenkommen meinerseits. Für die restlichen 5 oder 8 Tage, die fehlen wollte ich arbeiten kommen. Er wiederum hat mir dann empfohlen mir einfach eine Krankmeldung gebven zu lassen. Das wiederum find eich nicht gut...(wollte ich in meinem alten post aber nicht so schreiben, aus Angst vor...ähhmmm-keine Ahnung was). Gestern hat er mir dann "angeboten" für diese restlichen 5 oder 8 Tage einfach den Urlaub, der mir erst nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit zustünde schonmal in Anspruch zu nehmen. Eine Freunndin von mir meint, das wäre super und ein tolles Angebot. Mein Mann sagt, die spinnen... Jetzt habe ich den hier den Salat, weil ihr alle denkt, dass ich diejenige bin,die ums arbeiten drumherum kommen möchte oder sonstiges..:-((((
Um mich und meine Familie irgendwie abzusichern, bin ich auf eure Hilfe angewiesen. und ich wollte meinen AG nicht so blöd dastehen lassen, war aber wohl etwas naiv von mir.
Ich hoffe dieser Beitrag klärt so manches auf und ihr versteht jetzt was ich mit "guter Einigung" meine.
Sorry, Sternschnuppe nochmal für die Missinterpretation deines Posts!!!!
von
Alfie
am 28.06.2016, 11:02
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Alles gut.
Daher oben meine Nachfrage ;-)
Dein AG versucht Dich zu veräppeln, und zwar ganz fies.
Warum möchtest Du Dich gut stellen und finanziell erhebliche Einbußen haben? Das musst Du nicht.
Mal Hand aufs Herz, Du warst da seit 6 Jahren nicht mehr arbeiten, gehst jetzt wieder in Elternzeit, siehst Du Dich irgendwann wieder in diesem Unternehmen?
Das sind ja mehrere tausend Euro die Du denen schenkst wenn Du all Deinen alten Urlaub, den neuen und den von irgendwann nun hergibst. Nur weil er nicht will dass Du arbeiten kommst.
Denke an Dich und Deine Familie. Dein AG wird sich nicht bedanken.
Was ich machen würde ?
Ihm freundlich sagen dass Du Dich noch einmal hast beraten lassen, Deinen Vertrag bis zum Mutterschutz erfüllen möchtest und alternativ mit einer bezahlen Freistellung einverstanden wärest, wenn er nicht weiß wie er Dich einsetzen kann.
Wenn Du ihm gerne entgegenkommen möchtest, dann maximal den alten Urlaub vorher einsetzen. Aber nicht mehr.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 11:23
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Hhmmhhh, ja okay. Ihr scheint das ja iregndwie alle so zu sehen...oh man und ich dachte mal wieder mein AG wäre mir da total entgegengekommen, obwohl ich genau weiss was das für ein Laden ist:-((
von
Alfie
am 28.06.2016, 11:31
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Wenn Dir ein BV rechtlich zusteht, solltest Du es annehmen. Es gibt dadurch keinerlei Nachteile. Wenn Dich dein Chef nach der EZ nicht mehr sehen möchte, dann muss er Dir den Resturlaub hinterher auszahlen. Damit kommst Du am Besten.
Wenn Du Deinen Resturlaub zur Überbrückung einsetzen möchtest, ist das auch okay. Ich rate aber dringend davon ab, Urlaub zu nehmen, auf den man noch gar keinen Anspruch hat. Was wenn Du nach der EZ dort nicht mehr arbeiten willst? Was wenn er kündigt? Du zahlst ihm dann die genommenen Tage zurück...
Ob das rechtlich überhaupt geht, frag ich mich.
Unbezahlte Freistellung wirkt sich für Dich massiv schlecht aus, Finger davon lassen.
Viel Erfolg :-)
Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 11:49
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Wenn Peter Meier 8 Wochen in die USA möchte könnte der Chef zustimmen dass er schon Urlaubstage aus dem nächsten Jahr dazu nimmt.
Es darf nich viel sein, aber solange der Großteil noch bestehen bleibt geht das.
Der Chef hier will aber gar nicht nett sein, sondern sie los werden weil er sie gar nicht einsetzen will. Das hat er ja deutlich gesagt.
Alfie, der versucht Dich auf DEINE Kosten los zu werden für die nächsten Jahre. Und ich wette, nach der nächsten Elternzeit werdet ihr auf keinen grünen Zweig kommen.
Noch einmal : DU und DEINE Familie zählen, das ist viel viel Geld welches Du ihm schenken sollst.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 12:18
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
danke dir!!!!
wahrscheinlich würde ich dann doch das bv in anspruch nehmen:-((((
von
Alfie
am 28.06.2016, 13:47
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Falscher Smilie !
Deinen Lohn bekommt der AG im BV komplett ! von der Krankenkasse wieder!
Das kostet ihn keinen Cent. Und Dich keinen einzigen Urlaubstag.
Und dann schaust zum Ende der Elternzeit weiter ob es da ein Zusammenfinden gibt oder nicht.
Dein AG hat bewiesen dass er nur an sich denkt!
Alles Gute
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 14:25
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
OK, danke DIR!!
:-))
von
Alfie
am 28.06.2016, 17:51
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld nach 3Jähriger Elternzeit
Danke für Ihre Antwort, Frau Bader!
zu 1: würde denn in meinem Fall dann das Gehalt vor der ersten Geburt herangezogen werden oder hätte ich dann ledigleich Mutterschutzgeld in Höhe von 2 Monaten Gehalt? Elternegld hätte ich ja eh nur den Sockelbetrag von knapp 300Euro....
Danke nochmal und herzliche Grüße
von
Alfie
am 28.06.2016, 17:56