Hallo! Ich bin zur Zeit in Elternzeit und wir planen weiteren Nachwuchs noch während der Elternzeit. Rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes beim 1. Kind bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, um den Zuschuss zu optimieren. Inzwischen bin ich in Steuerklasse 5. Wird für das 2. Kind trotzdem derselbe Zuschuss genommen wie beim 1. Kind? Außerdem wurde ich während der Elternzeit (obwohl ich nicht arbeite) höher gruppiert und es gab Tariferhöhungen. Wie wirkt sich das aus? Oder kurz gefragt: Wie genau berechnet sich der Zuschuss? Danke!
von ini_1981 am 26.03.2015, 13:48