Frage: Bemessunszeitraum

Hallo, ich bin gerade dabei meinen Elterngeldantrag auszufüllen. Von der Elterngeldstelle wurde mir nun gesagt, da wir eine PV-Anlage haben, wird bei mir das Kalenderjahr 2013 zur Bemessung zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich für mich der Nachteil dass das EG geringer ausfällt, als wenn die letzten 12 Kalendermonate herangezogen würden. Gibt es eine Möglichkeit den Bemessungszeitraum zu verschieben? Vielen Dank

von Biene159 am 10.09.2014, 21:30



Antwort auf: Bemessunszeitraum

Hallo, Lagen im Bemessungszeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor, werden die Einkünfte aus selbstständiger und auch aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit aus dem Kalenderjahr vor der Geburt ermittelt. Damit wird sicher gestellt, dass die Bemessungszeiträume für beide Einkunfts­arten deckungsgleich sind und alle Einkünfte im Bemessungszeitraum vollständig erfasst werden. Auch die ausnahmsweise Zugrundelegung des vorangegangenen Kalenderjahrs kann nur für beide Einkunftsarten einheitlich beantragt werden. Bei Mischeinkünften werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auf Grundlage der Lohn und Gehaltsbescheinigungen für das maßgebliche Kalenderjahr ermittelt. Der Zeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt bleibt in diesen Fällen außer Betracht. Die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit werden wie auch sonst auf Grundlage des Steuerbescheides für das maßgebliche Kalenderjahr ermittelt. ­Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2014



Antwort auf: Bemessunszeitraum

Hallo, genau aus dieser Regelung ergibt sich für mich ja der finanzielle Nachteil. Kann diese Regelung umgangen werden? Bzw. gibt es Möglichkeit oder auch schon Urteile um für die nichtselbständige Arbeit die 12 Monate vor der Geburt heranzuziehen? In dieser Zeit, vor August 2014, war mein Bruttolohn höher als im Kalenderjahr 2013 und aus der PV-Analge wurde und wird auch die nächsten Jahre nur negative Einkünfte erwirtschaftet. Vielen Dank

von Biene159 am 11.09.2014, 14:44