Sehr geehrte Frau Bader, soweit ich verstanden habe, wird der Bemessungszeitraum ab 2015 auf Wunsch um 12 Monate verschoben, wenn vor der Geburt des jüngeren Kindes Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wurde. Bezieht man als Beamtin bspw. für Kind 1 1800 Euro Elterngeld, täte man dies auch für Kind 2 - oder? Wie ist es nun, wenn man innerhalb der Zeit, in der Elterngeld bezogen wird (bspw. ab 5 Monate nach der Geburt) wieder in Teilzeit arbeiten geht - kann man den Bemessungszeitraum dann auch verschieben, oder würde dann als Berechnung das Einkommen automatisch der Zeitraum des Elterngeldbezugs gewertet? Im letzteren Falle würde man sich doch ein Eigentor schießen mit der Wiederaufnahme der Arbeit in Teilzeit, da dann das der Berechnung zugrunde gelegte Einkommen (= nur der Anteil aus Teilzeitbeschäftigung? Teilzeitgehalt + Elterngeld?) wesentlich geringer wäre als das ursprüngliche "Ausgangsgehalt". Ich hoffe, die Frage ist nicht schon irgendwo beantwortet und wäre sehr dankbar für eine kurze Antwort!
von lennuk am 28.07.2014, 11:46