Frage: Beantragung Elternzeitübertrag

Hallo, ich bin mit dritten Kind schwanger und bin jetzt noch in Elternzeit von 2 Kind. Ich Arbeite Teilzeit 28 Stunden die Woche. Wenn mein 3 Kind zu Welt kommt habe ich noch 5 Monate Elternzeit für 2 Kind. ich habe jetzt bei den Arbeitgeber einen Antrag gestellt um Übertragung von den Elternzeit für 2 Kind. Diese Antwort habe ich bekommen: Die Prüfung Ihres Antrages - und damit einhergehend die Gespräche mit der Personalleitung sowie dem Management - ergaben, das (firmen Name), aufgrund von Planungsunsicherheiten hinsichtlich seiner aktuellen sowie zukünftigen Geschäfts- und Wirtschaftlage, zum jetzigen Zeitpunkt einer Übertun von Zeiten in den Zeitraum von 3. bis 8 Lebensjahr nicht zustimmen kann. Im hiesigen Fall müssen wir den Antrag daher zurückstellen. Kann man diese Antwort Akzeptieren? 2. Frage. das habe ich gefunden aber hier in Forum habe ich was anderes gelesen. Was stimmt jetzt? i Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit ( § 16 Abs. 3 BEEG) Eine Vorzeitige Beendigung der Laufende Elternzeit von Müttern wegen einsetzende Mutterschutsfristen für ein weiters Kind ist jedoch nicht möglich. schöne grüße nata211

von nata211 am 30.09.2014, 09:52



Antwort auf: Beantragung Elternzeitübertrag

Hallo, 1. Ja, denn Sie haben keinen Anspruch 2. Da müssen Sie § 16 Abs 1 lesen. Man muss sich für einen Zeitraum von zwei Jahren festlegen - dann hat man Anspruch auf das 3. Jahr. Ansonsten eben nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2014



Antwort auf: Beantragung Elternzeitübertrag

Hallo Fr. Bader, ich bin noch mal, ich bin etwas verwirt, Ich wollte fragen ob ich das Elternzeit frühzeitig vor der Mutterschutz beenden kann? denn sie raten allen Frauen vor der Mutterschutz die Elternzeit zu beenden damit man dann vollen Gehalt (14 Wochen) aus bezahlen bekommt. und in diesen Paragraf steht was anderes, was stimmt jetzt? Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit ( § 16 Abs. 3 BEEG) Eine Vorzeitige Beendigung der Laufende Elternzeit von Müttern wegen einsetzende Mutterschutsfristen für ein weiters Kind ist jedoch nicht möglich. Ich beschreibe kurz noch mal meine Situation. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt für 2 Kind. Ein Jahr war ich zuhause und ab 2 Jahr gehe ich im meine Elternzeit, Teilzeit Arbeiten 28 Stunden. Jetzt bin ich in 3 Jahr der Elternzeit und mein 3 Kind kommt Anfang Dezember 2014. Also ab 26.10.2014 bin ich in Mutterschutz. Deswegen habe ich wie sie allen anderen Frauen hier in Foren geraten haben meinen Arbeitgeber um Beendigung und Übertragung der restliche 5 Monate von 3 Jahr der Elternzeit gebeten. der Arbeitgeber hat es abgelehnt. sie schreiben das ich kein Anspruch habe. Kann ich die Elternzeit vor beginn der Mutterschutzes des 3 Kindes beänder oder nicht? Und wie hoch wird dann mein Gehalt sein in der Mutterschutz zeit so wie ich in letzte Monate verdient habe oder was ich verdient hätte wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte? Wo steht das und wo kann ich das nachlesen. danke in Voraus schöne Grüße

von nata211 am 01.10.2014, 10:39



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