Guten Tag,
ich bin schwanger (ET 14.7) und befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Ende 20.7) im Vorbereitungsdienst als Beamtin auf Widerruf. Mein Staatsexamen habe ich bestanden.
Darf mein Vertrag im Mutterschutz auslaufen, so dass ich kein Mutterschaftsgeld ab dem 20.7 vom Arbeitgeber erhalte? Oder "streckt" sich die Befristung noch bis 8 Wochen nach der Geburt, da ich ja im Mutterschutz bin?
Außerdem: Sind die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld meine Beamtenbezüge der letzten 12 Monate? Oder verhält sich das anders, wenn man befristet war und danach sozusagen arbeitslos ist und in keinem Arbeitsverhältnis steht.
Vielen Dank!
MM
von
magdamu
am 27.05.2016, 11:16
Antwort auf:
Beamtin auf Widerruf - Vertrag endet in Mutterschutz: Mutterschaftsgeld?
Hallo,
endet trotzdem automatsich (wenn es nicht im Beamtenrecht, das auf Sie anwendbar ist, Ausnahmen gibt).
Sie müssen sich dann informieren - idR haben Sie keine Anwartschaften für ArbGeld 1 erworben u müssen sich auch selber um die KK kümmern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2016
Antwort auf:
Beamtin auf Widerruf - Vertrag endet in Mutterschutz: Mutterschaftsgeld?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit dem Befristungsende und wird nicht durch den Mutterschutz verlängert.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich mich mit dem Beamtenrecht nicht auskenne. Ist denn der Vorbereitungsdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen?
von
chrissicat
am 27.05.2016, 12:29
Antwort auf:
Beamtin auf Widerruf - Vertrag endet in Mutterschutz: Mutterschaftsgeld?
Hallo,
also, die Beamtenzeit läuft automatisch aus. Damit enden auch alle Bezüge - auch das Mutterschaftsgeld - automatisch.
Ganz wichtig ist folgendes:
Auch die Beihilfeberechtigung der privaten Krankenkasse endet automatisch.
Also genau prüfen, ob Versicherungsschutz besteht (entweder komplett privta oder die Familienversicherung!), sonst wird es RICHTIG teuer bei der Geburt.
Auch kann man nicht in Elternzeit gehen - man ist ja offizell arbeitslos und muß sich auch arbeitslos melden.
Elterngeld berechnet sich nach den Dienstbezügen der letzten 12 Monate - allerdings wird das Elterngeld auf das ALG I angerechnet.
Mitglied inaktiv - 27.05.2016, 13:52