Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Guten Tag, Ich habe vor meiner Elternzeit Vollzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet. Die Firma in der ich angestellt bin ist sehr groß, daher müsste ich jeden Schutz des Gesetzgebers genießen. Vor der Geburt meines Kindes wurde ich von der Personalabteilung aufgeklärt welche Möglichkeiten bestehen. Vor Beginn der Mutterschutzfrist habe ich bei unserer Personalabteilung schriftlich einen Antrag über die Dauer der Elternzeit und meinen Wunsch während dieser Zeit als Aushilfe in der Firma für eine geringere Stundenzahl zu arbeiten. Dies wurde mir von der Personalabteilung angeboten und eine Kollegin arbeitete bereits wieder auf diese Art und Weise in meiner Abteilung. Abgesprochen waren 15 Std an zwei Tagen (ich fahre 1 Std in die Firma, daher haben wir uns für diese Variante entschieden). Nun habe ich in der Firma angerufen um meine Rückkehr zu planen. Erst hieß es von meinem Abteilungsleiter die Stundenzahl sei nicht ausreichend, ich solle für mindestens 24 Std zurück kommen. Ich habe mit ihm geklärt, dass ich an 3 Tagen für 22 Std zurück kommen kann und die Stundenzahl dann ggf erhöhe. Dies habe ich bei der Personalabteilung so beantragt. Daraufhin wurde ich von meiner Teamleiterin angerufen ich solle für 3,5 Std an vier Tagen arbeiten kommen. Als ich darauf hinwies, dass ich eine weite Anreise habe und diese Arbeitszeit für mich nicht wirklich lukrativ sei, erfuhr ich ich solle dann halt später kommen. Nun erfahre ich dass die Personalabteilung entschieden habe, dass jeder die volle beantragte Elternzeit nehmen müsse, es gäbe keine Aushilfstätigkeiten in der Firma. Leider habe ich nur meinen Antrag in Schriftform aber sonst handelt es sich um Absprachen....mehr nicht. Ich hätte keine dreijährige Elternzeit beantragt, wenn ich gewusst hätte dass ich kein Einkommen haben würde. Ich möchte eigentlich nicht eine andere Stelle bei einem anderen Arbeitgeber annehmen, bei dem ich keinen Schutz genieße der mir in der Elternzeit zusteht. Für mich stellt sich die Firma so dar, dass sie sich um die Absprache herumdrücken will. Habe ich ein Recht auf Beschäftigung? Freundliche Grüße!

von Pünktchensmama am 13.08.2014, 15:19



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Hallo, 1. Die Absprachen werden Sie nicht beweisen können 2. Ansonsten haben Sie Anspruch auf 15 -30 Std/Wo., wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Wenn Dein AG Dir schriftlich mitteilt dass er Dir keine Teilzeitstelle in Elternzeit geben kann, dann kannst Du sogar ALG1 in Elternzeit bekommen, sofern Kinderbetreuung nachweisbar ist. Vielleicht ergibt sich so was in Deiner Gegend und der Fahrweg entfällt? Schutz heißt ja nur, dass Dir nach der Elternzeit Dein alter Job zur Verfügung steht. Eine Arbeit bei einem neuen AG für die restliche Elternzeit stellt für Dich doch kein Risiko dar ?

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 15:28



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Hallo, nein die Stelle scheint bisher nicht in Gefahr zu sein. Aber ich dachte auch bislang dass die Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht gefährdet sei. Mein Mann verdient nicht schlecht...aber wir haben ein Haus abzubezahlen und daher bin ich eigentlich schon auf die Stelle angewiesen. Mein Kind soll durch meine Mutter betreut werden. An drei Tagen pro Woche ginge das. Eine Kita oder eine Tagesmutter habe ich nicht. Es wäre auch nicht nötig, wenn sich mein Arbeitgeber an die Absprache halten würde. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ich könnte mich an den Betriebsrat wenden, aber wenn ich keine Aussicht auf Erfolg habe, dann kann ich mir die Mühe sparen und lege mir für meine Rückkehr in zwei Jahren selbst keine Steine in den Weg. Vielen Dank für die Antwort!

von Pünktchensmama am 13.08.2014, 17:03



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Wenn Deine Mutter Dir das bestätigt und Du mindestens 15 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann bekommst Du anteilig der angebotenen Stunden ALG1. Wäre dann finanziell eine Entlastung für Euch und da Dein AG Dich nicht einsetzen kann oder will, wird er dem nicht im Wege stehen können. Betriebsrat etc. macht sich wirklich nicht so gut, wenn Du vor hast da in zwei Jahren wieder zu beginnen dann.

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 17:06



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Habe ich denn sonst keine Möglichkeit? Ich würde doch arbeiten, wenn man mich ließe. Eigentlich widerstrebt es mir Arbeitslosengeld zu beantragen, ich würde lieber meine Tätigkeit ausüben. Gibt es nicht auch eine Verpflichtung sich an mündliche Verträge zu halten? Das betrifft ja auch andere Mütter die bestätigen können, dass es uns allen so geraten wurde und es immer hieß “gar kein Problem als Aushilfe zurück zu kommen“. Stehen ja jetzt mehrere vor dem gleichen Problem. Muss sich die Firma nicht daran halten, was sie uns allen zugesagt haben?

von Pünktchensmama am 14.08.2014, 14:15



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Aber willst Du das einklagen ? Wenn Du Zeugen hast die vor Gericht aussagen,dann könnte man das versuchen. Der AG muss Dir allerdings nicht die Zeiten geben die zur Betreuung passen, und das ist meist dann die Retourkutsche wenn man es einklagt. Leider. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die Du dann in Anspruch nehmen kannst. Keine Steuergelder also ;-) , und es wäre ja auch begrenzt.

von Sternenschnuppe am 14.08.2014, 14:20



Antwort auf: Aushilfstätigkeit während der Elternzeit

Ah, gut zu Wissen! Möchte nämlich keinem auf der Tasche liegen weil mein AG sich blöd anstellt. Ich bezweifle dass die kein Personal brauchen. Denke eher die haben keine Lust Frauen die einen gewissen Kündigungsschutz genießen etc zu beschäftigen und die vll ein zweites Kind wollen. Trifft zwar gerade nicht auf mich zu, aber das können sie ja nicht wissen. Ich möchte eigentlich niemanden verklagen. Vor allem könnte ich dann auch aus der Firma vertrieben werden. Zum Beispiel durch bescheuerte Arbeitszeiten oder weil irgendwelche vermeidlichen Fehler passieren wegen denen man wöchentlich zum Vorgesetzten muss. Das habe ich bereits bei einer Kollegin gesehen. Sie wurde so oft für Kleinigkeiten angepfiffen, dass sie so unsicher wurde und letztendlich sehr langsam arbeitete aus der Angst Fehler zu machen. Das wurde dann zum Kündigungsgrund. So möchte ich wirklich nicht enden. Ich habe immer gewissenhaft gearbeitet und möchte das auch in meinem Zeugnis sehen. Aber ich bin auch nicht gerne bereit nach meinem Studium Regale im Supermarkt füllen zu müssen, weil mein Arbeitgeber gelerntes brach liegen lässt. Die werden sicher was dagegen haben dass ich in der selben Branche arbeite :-(. Möchte mich ja auch nicht unter Wert verkaufen. Wird mir aber wohl nichts anderes übrig bleiben wir mir scheint :-(. Hinterlässt bei mir das Gefühl dass Arbeitnehmer wenn es nach der Firma geht besser keine Kinder bekommen. Schade!

von Pünktchensmama am 14.08.2014, 17:41



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