Guten Tag Frau Bader, ich habe 2012 eine Ausbildung angefangen und bin kurz darauf schwanger geworden. Seit Herbst 2013 bin ich in Elternzeit und habe meine Ausbildung unterbrochen. Meine Elternzeit endet im Herbst 2015 und ich kann meine Ausbildung fortführen. Dafür ist sowohl mit meinem AG, als auch mit der IHK alles geklärt. Nun bin ich ungeplant wieder schwanger. Es wird im Frühjahr 2016 geboren. Wissen Sie ob ich die Ausbildung nochmal unterbrechen kann? Oder geht das nur einmal? Muss mein AG mich weiterbeschäftigen? Ich könnte von September 15 bis zum Beginn der Mutterschutzfrist im Januar 16 wieder arbeiten und wäre dann erneut in Elternzeit. Oder muss ich dann direkt nach der Mutterschutzfrist weitermachen, damit ich die Ausbildung noch beenden kann?
von Kimba101316 am 09.07.2015, 14:19