Frage: Arbeitszeitgestaltung Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst mein Arbeitsvertrag ist unbefristet - wöchentliche Arbeitszeit 20 Std. Im Juni letzten Jahres ist unser Sohn zu Welt gekommen. Ich habe vorsorglich zwei Jahre Elternzeit angemeldet - im gleichen Zuge habe ich mitgeilt dass ich nach einem Jahr meine Tätigkeit wieder aufnehme ohne Arbeitszeitreduzierung. Im März habe ich die Personalabteilung über die neue "Arbeitszeitgestaltung" informiert - mein Zeitkorridor liegt zwischen 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Meine reguläre Arbeitszeit vor der Schwangerschaft u. Geburt lag immer zwischen 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mein Anliegen wurde abgelehnt - laut Arbeitgeber kann ich meine Tätigkeit zwar im selben Bereich wieder aufnehmen aber nur mit der gleichen Arbeitszeitverteilung wie vor der Schwangerschaft o. ein Beteichwechsel da ich einen Vertrag mit der Stadt habe und überall eingesetzt werden kann kann. Da ich meinen Beteich nicht wechseln möchte habe ich daraufhin den Personalrat über mein Anliegen informiert. Vor ein paar Tagen habe ich ein persönliches Gespräch mit meinem Arbeitgeber geführt, der Personalrat war mitdabei - allerdings muss ich dazu sagen das der Personalrat keine große Hilfe war, wir sind ohne klare Absprache in dieses Gespräch gegangen. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir (mein Mann und ich ) die Betreuung von unserem von unserem Sohn übernehmen bzw. sicherstellen, das heißt bis er aus dem gröbsten raus ist. Wir möchten unseren Sohn erst ab drei Jahren in die Betreuung übergeben. Fazit: Arbeitgeber sagt nein - auch wenn es nur vorübergehend wäre. Er begründet dies damit, dass ein Personalmangel besteht und meine Aufgabe wäre es als "Springerin" diesen "Mangel" zu vertreten - o. den Bereich wechseln. Und im Vormittagsbereich hätte er keine "Aufgabe" für mich - was nicht sein kann ich kenne die Gegebenheiten auch. Der Arbeitgeber hat zwar einen Vorschlag unterbreitet, im Grunde war es nur "altes auf neu gemacht" ... der Personalrat war davon überzeugt. Frau Bader welche Möglichkeit habe ich? - ohne meinen Bereich wechseln zu müssen, wie oben schon beschrieben nehme ich meine Tätigkeit während der Elternzeit auf. Ich weiß, dass solche Dinge im ermäßen des Arbeitgeber liegt, aber so einfavh kann es dovh nicht sein. Es wäre nur für eine Übergangszeit gedacht.Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

von Frau_Fröhlich am 06.06.2017, 03:24



Antwort auf: Arbeitszeitgestaltung Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kurz und allgemein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2017



Antwort auf: Arbeitszeitgestaltung Elternzeit

Du hast kein Anrecht darauf, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten - du wirst keine andere Möglichkeit haben. Entweder nicht arbeiten, zu den vorherigen Zeiten oder den Bereich wechseln.

von malini am 06.06.2017, 07:11



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