Hallo,
Anfang Oktober endet meine 2jährige Elternzeit. Ich habe mit meinem Chef vereinbart, dass ich nach der Elternzeit nur noch teilzeit arbeiten werde, meinen geänderten Vertrag habe ich noch nicht erhalten, aber meine alte (Vollzeitstelle) wurde neu besetzt (mit Festvertrag).
Nun ist es so, dass ich wieder schwanger bin (werde voraussichtlich nach EZ ein BV bekommen) . Muss ich den neuen Vertrag, wenn dieser kommt denn unterschreiben oder habe ich das Recht meinen alten Vertrag so beizubehalten? Da ich nicht weiß, ob ich in 2 Jahren nach der neuen Elternzeit finanziell auf eine Vollzeitstelle angewiesen bin möchte ich den neuen Vertrag eigentlich nicht unterschreiben. Wie sieht das rechtlich aus? Schließlich wurde meine Stelle schon neu besetzt.
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 14:20
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Arbeitsvertrag
Hallo,
Sie haben mündlich einen Vertrag über Teilzeit geschlossenen uund wollen dies nun leugnen, um im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes mehr Lohn zu erhalten.
Das könnte durchaus den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
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Arbeitsvertrag
Du hast doch eine Teilzeitstelle ausgehandelt und der Chef hat deine Stelle neu besetzt. Willst du nicht zu deinem Wort stehen?
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 14:41
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Arbeitsvertrag
Das war nicht die Frage!
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 14:57
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Arbeitsvertrag
Es zählt auch ein mündlicher Vertrag wenn er es beweisen kann. Glaubst du ernsthaft wenn du die Nummer durchziehen würdest, das du nach zwei Jahren noch einen Arbeitsplatz hättest? Ich würde von ner Kündigung am ersten Tag ausgehen.
Wenn dir das wert ist....
von
sterntaler82
am 21.08.2016, 18:16
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Arbeitsvertrag
Eigentlich habe ich eine ganz normale Frsge gestellt, weil ich mir selber nicht sicher bin ob das geht. Deshalb verstehe ich diese Anfeindungen und auch die sehr unhöfliche Art zu antworten nicht! Oft hat man in diesem Forum schon gelesen "den geänderten Vertrag nur nicht unterschreiben, damit man mehr Geld bekommt"! Darum geht es mir zB im BV garnicht! Mir geht es lediglich um die Sicherheit meiner Familie nach der EZ. Ich denke, dass das viele Mütter nachvollziehen können, deshalb wäre es denke ich angebracht in einer vernünftigen Art und Weise zu antworten!
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 19:47
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Arbeitsvertrag
Das war keine Anfeindungen, von mir aus kannst du es machen. Ich habe dir nur die Konsequenzen aufgezeigt. Kein Arbeitgeber lässt sich auf gut deutsch gesagt veräppeln von seinen Angestellten. Also wenn du nach der Elternzeit da noch arbeiten willst bleib fair.
von
sterntaler82
am 21.08.2016, 19:58
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Arbeitsvertrag
Nicht unterschreiben sollen Frauen Verträge die sie benachteiligen,du wolltest Teilzeit arbeiten. Wie gesagt wenn dein Chef es nicht beweisen kann das ihr was ausgemacht wirst du wohl mit durchkommen, nur das er halt dann die längste Zeit dein Arbeitgeber gewesen ist.
von
sterntaler82
am 21.08.2016, 20:02
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Arbeitsvertrag
Was ich nicht verstehe, Du hast bisher nur 2 Jahre EZ genommen. Warum hast Du das 3te nicht hinten dran gehangen. In dem hättest Du doch TZ innerhalb der EZ machen können, ohne das der jetzige VZ-.Vertrag aufgehoben worden wäre. Zumal wenn Du, wie du sagst, Dir die Option freihalten möchtest später wieder in VZ zu arbeiten. Wenn Du einmal den Vertrag von VZ auf TZ geändert hast, ohne das Du dich in EZ befindest, dann muss dein AG dich nicht wieder hochstufen. Der VZ-Vertrag wäre also so oder so futsch gewesen.
Klaro kannst Du jetzt hingehen und dem Ag sagen, ätschie, ich komme eh nicht wieder wegen erneutere Schwangerschaft und bleibe natürlich beim VZ-Vertrag weil TZ ist noch nicht vertraglich sicher. Kannst Du machen udn Dein AG hätte schlechte Karten. Du bekämmst dan natüröich auch im BV das entsprechende Vollzeit-Gehalt und natürlich auch volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Wie gut das dein AG aufnimmt, keien Ahnung. Ob da später nach EZ eine Kündigung droht, auch keien Ahnung.
Oder Du bist fair zu Deinem AG und rufst da nächste Woche einfach an. machst mit ihm einen Termin aus und dann besprecht ihr das beide zusammen. wer weiß, evtl sagt Dein AG ja von alleine, dann vergessen wir die TZ mal und bleiben bei VZ. dann ist alles bestens. Wenn nicht, kannst Du immer noch schauen ob du es hart auf hart durchziehst.
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 20:09
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Arbeitsvertrag
Niemand hat dir unfreundlich geantwortet oder dich gar angefeindet.
Es gibt mehrere Ebenen auf denen man das beantworten kann. Vermeintliches Recht durchsetzen zu wollen ist moralisch oder auch taktisch nicht immer die beste Lösung.
Da ihr Vorverhandlungen geführt habt, mit Abprachen, aufgrund derer dein AG Investitionen getätigt hat, verursachst du einen betriebswirtschaftlichen Schaden, wenn du die Absprachen brichst und nicht unterschreibst. So gesehen könntest du schadensersatzpflichtig gegenüber dem AG gemacht werden.
Moralisch bist du natürlich auch verpflichtet deine Absprachen zu halten, und taktisch wäre es klug, fair und offen mit dem AG zu sprechen. Denn schließlich brauchst du den AG noch, das Betriebsklima ist wichtig, und für Zukunftsperspektiven ist auch die Zufriedenheit des Chefs wichtig.
Es gibt da ein altes Sprichwort: Was du nicht willst, was man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.
Willst du dass andere dir gegenüber Absprachen (die für dich wichtig sind) einhalten, halte auch du dein Wort. Brichst du es, wirst du die anderen als Wortbrecher erleben.
Das ist jetzt keine Anfeindung, das ist die Wahrheit.
Mitglied inaktiv - 22.08.2016, 13:23
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Arbeitsvertrag
Und den Vertrag mit ihr noch nicht abgeändert hat!
Es ist noch nix unterschrieben und unabhängig von der Schwangerschaft hätte sie auch noch verlängern können und Teilzeit IN Elternzeit arbeiten.
Um den Vollzeitvertrag noch zu erhalten.
Das hätte ihr hier auch jeder geraten.
Da also noch nix unterschrieben ist, würde ich dem AG mitteilen dass es wirtschaftlich für Euch nicht mehr in Frage kommt dauerhaft auf Teilzeit zu reduzieren.
Wie viel Zeit liegt denn zwischen Ende Elternzeit und Mutterschutzbeginn?
von
Sternenschnuppe
am 22.08.2016, 13:30