Nach der Elternzeit möchte ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Dies wird mir von meinen Arbeitgebern verwehrt und ein Alternativangebot gestellt. In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag bin ich beschäftigt als "Pädagogin im Ganztagsbereich der Schule xy". Keine Versetzungsklausel existiert in meinem Arbeitsvertrag. Nun soll ich einen Änderungsvertrag unterschreiben und an eine andere Schule versetzt werden. Der Arbeitsinhalt ist nicht konkreter beschrieben. Einzelne Elemente der bisherigen Tätigkeit Werden sich auch im Alternativangebot finden lassen. Habe ich wirklich kein Anrecht an der im Arbeitsvertrag konkret benannten Schule wieder eingesetzt zu werden?
von Sinaw am 31.03.2014, 20:02