Hallo Frau Bader, seit der Geburt meines zweiten Kindes bin ich in Elternzeit, die ich für ein Jahr beantragt habe und die somit am ersten Geburtstag des Kindes Mitte Juni endet. Danach würde ich im alten Job weiterarbeiten. Dieser Vertrag endet regulär Ende August. Falls er nicht verlängert wird, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wie würde das dann berechnet werden? Auf jeden Fall werde ich mich drei Monate vorher beim Arbeitsamt melden, damit ich keine Fristen versäume... Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Jonamami am 02.02.2016, 09:09