Frage:
Arbeitlosengeld streichen?
Hallo,
hab mal eine Frage, war heute beim Arbeitsamt, bekomme schon seit August Arbeitslosengeld. für Teilzeitstelle. 20 stunden.
Da ich jetzt schwanger geworden bin habe ich eine andere Arbeitsvermittlerin zugewiesen bekommen. Die meinte ich kann gar nicht 20 stunden arbeiten weil ich 2 Stunden am Tag für den Weg einplanen muss. Und ich so noch nicht mal auf 15 stunden in der Woche komme. (Was gar nicht stimmt, ich aber in dem Zeitpunkt gar nichts mehr sagen konnte... )
Mein Sohn könnte von 07:30 bis 12:30 in den Kindergarten gehen. Also minus 2 Stunden wären es 3 Stunden pro Tag. Können die das überhaupt so rechnen? Dann kann ja fast keine Mutter, die ihr Kind halbtags im Kindergarten hat arbeiten gehen,
Die vom Arbeitsamt meinte dann, sie können keine 15 Stunden iner Woche arbeiten, dann kann ich Sie ja streichen. Darf die das einfach so? Bin echt fertig, habe doch Anspruch auf das Geld und habe auch immer schön Bewerbungen geschrieben.
LG
von
Krissiii88
am 11.01.2017, 20:31
Antwort auf:
Arbeitlosengeld streichen?
Hallo,
wieso müssen Sie 2 Std/Tag für den Weg einplanen? Wohnen Sie alleine im Wald und es gibt im Umkreis von 100 km keine Zivilisation?
Oder sind Sie Nuklearforscher und können nur in wenigen Forschungszentren arbeiten, die alle weiter weg liegen?
Jetzt habe ich es - Sie wohnen auf einer einsamen Insel in der Ost-/ Nordsee und schwimmen zur Arbeit?
DAS soll die Tante vom Amt doch mal erklären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2017
Antwort auf:
Arbeitlosengeld streichen?
Blödsinn. Die versuchen dich aus dem Bezug heraus zu bekommen weil es eh nahezu unmöglich sein dürfte dich zu vermitteln. du brauchst einen Ag ja nur ehrlich sagen das Du schwanger bist,dann wird er dich in den wenigsten fällen als neue Angestellte sehen. das wissen die natürlich auch.
Die soll Dir das nächste Mal mal den Paragraphen zeigen der das regelt. Und dann würde ich die nächst höhere Vorgesetzte verlangen und auch schriftlich eine Beschwerde einreichen. Zumal der KiGa ja auch die Stunden evtl hochsetzen kann oder man anders die Betreuung sichern kann zB über Oma, dem Vater oder sonstwen damit man eben 20 Std arbeiten gehen kann. falls Du da wen kennst, soll er dir das schriftlich geben das er in dem Fall mit das Kind abholen kann bzw bringen - spätestens damit dürfte der Vorwand entkräftet sein.
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 21:00
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Arbeitlosengeld streichen?
danke, du hast mich schon ein bisschen beruhigt, wollte da morgen eh nochmal anrufen und alles aufklären. Die meinte auch dass ich das verschweigen muss, das ich schwanger bin, selbst wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe stimmt das ? Ich weiß das man es nicht sagen muss aber muss man lügen? Das ist doch jeden selbst überlassen oder?
Ich könnte nicht bei einer Firma arbeiten, die mich nicht-schwanger eingestellt hat und im nachhinein das dann erfährt... ich bin nicht so jemand der das einfach kann. .. davon mal abgesehen dass dann keiner Spaß an der Arbeit hätte...
von
Krissiii88
am 11.01.2017, 21:26
Antwort auf:
Arbeitlosengeld streichen?
Sagen wir mal so, der AG darf erst gar nicht fragen. tut er das doch, dann darfst Du lügen. Von dir aus solltest Du das aber auch nicht unbedingt zur Sprache bringen. Wobei es dir auch niemand verbieten kann.
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 21:31
Antwort auf:
Arbeitlosengeld streichen?
ja genau man darf "lügen" aber muss doch nicht...
Und wenn man es sieht und er fragt, dann nein zu sagen ist auch ein bisschen komisch... ?
von
Krissiii88
am 11.01.2017, 21:41
Antwort auf:
Arbeitlosengeld streichen?
ja das könnte man meinen. Die Tante meinte, dass es zumutbar wäre bis zu 2std/Tag für Fahrtzeit einzurechnen. Hier iner nähe gibt es genug Firmen wo ich mich bewerben kann, und keine Stunde hinfahre, höchstens eine halbe. Deswegen habe ich das auch nicht ganz verstanden, als wenn ich davon ausgehen muss, dass ich nur eine Arbeit finde, die eine Stunde entfernt ist.
von
Krissiii88
am 12.01.2017, 13:50