Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit noch bis zum 2. Geburtstag meines Kindes, also der 5.1.16 wäre mein erster Arbeitstag. Dort bin ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Nun ziehen wir aber zum 30.09. um und ich kann aufgrund der Anfahrt dort nicht mehr so einfach hinfahren (lohnt sich nicht wirklich in Teilzeit). Ich möchte dann in der neuen Stadt wieder - wenn mein Sohn zur Tagesmutter geht - in Teilzeit arbeiten gehen. Kann ich im neuen Job einfach zum 1.10. nach dem Umzug anfangen zu arbeiten und beim alten AG kündigen? Bzw. bis wann müsste ich dort kündigen? Ich habe 3 Monate Frist zum Monatsende. Kann ich auch noch das 3. Jahr EZ verlängern und dann kündigen? Oder kollidiert das dann mit der Beschäftigung beim neuen AG? Vielen Dank
von macarena3103 am 16.06.2015, 12:57