Liebe Frau Bader, wenn ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag stelle das dritte Jahr Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen ( bis zum 8. Lebensjahr), bin ich dann tatsächlich verpflichtet, dies auch in Anspruch zu nehmen, oder kann ich mir dies letztendlich offen halten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Kuddelmuddel83
von kuddelmuddel83 am 05.05.2015, 14:12