Guten Tag, 1. Ist es möglich nach begonnener Elternteilzeit wieder davon zuruckzutreten und zuruck in die Elternzeit zu gehen (zb. Bei unerwarteten Betreuungsproblemen)? Wenn nicht gäbe es denn einen Anspruch die vereinbarte Stundenzahl zu reduzieren (zb von 25 auf 15 Stunden) oder hat der Arbeitgeber für das volle Jahr Anspruch auf die vereinbarte Stundenzahl ? 2. Gib es gesetzlichen Anspruch das 3. Jahr Elternzeit noch einzureichen und im Anschluss zu nehmen oder basiert das auf Kulanz des Arbeitgebers? Könnte man das 3. Jahr Elternzeit dann wieder voll in Elternzeit gehen oder muss dies auch wieder in Elternteilzeit erfolgen ? Vielen Dank
von Irja14 am 15.08.2014, 22:56