Hallo Frau Bader,
am 14.03.2014 ist meine zweijährige Elternzeit abgelaufen. Eigentlich hätte ich wieder arbeiten müssen. Ich bin aber erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 29.05.2014. Aus diesem Grund habe ich für die Zeit vom 15.03-28.05.2014 meine Elternzeit beim Arbeitgeber verlängert.
Habe ich Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld? Die Krankenkasse verneint dies. Aber ich müsste doch Lohn bekommen, oder nicht?
Viele Grüße und vielen Dank im voraus!
Tante Grete
von
Tante Grete
am 08.04.2014, 10:09
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitgebetzuschuss/Mutterschaftsgeld?
Hallo,
Sie haben Anspruch auf das volle MG (von AG + KK)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitgebetzuschuss/Mutterschaftsgeld?
Aber natürlich hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK und auch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG.
Warum die Krankenkasse dies anders sieht verstehe ich nicht, eine Mutter hat das Recht die EZ zum Erhalt von Mutterschaftsgeld zu beenden, und letztlich ist das was Du getan hast nichts anderes.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.04.2014, 10:47
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitgebetzuschuss/Mutterschaftsgeld?
Ja, natürlich hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab 29.05.! Welche KK ist denn da noch so unwissend?
Weise AG und KK auf § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG hin und auf die Service-Stelle vom Familienministerium hin: Servicetelefon: 030 201 791 30
Die klären gern, freundlich und verständlich auf!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.04.2014, 19:19