4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Hallo Frau Bader, ich bin als Mutter teilzeitbeschäftigt, arbeite an 4 Tagen, Mo-Do jeweils von 9-14:30 Uhr. Freitags arbeite ich grundsätzlich nicht. Wenn ich mich am Donnerstag krank melden muss und am darauffolgenden Montag wieder arbeite (Freitags arbeite ich wie gesagt grundsätzlich nicht, Samstags ist unser Büro geschlossen), brauche ich dann für den Donnerstag ein Attest vom Arzt? Herzlichen Dank

von Anniesa am 04.05.2015, 13:26



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Hallo, ja, wenn der AG es verlangt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2015



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Ja klar! Du kannst ja nicht ohne Attest der Arbeit fern bleiben... Wärst du an einem Freitag krank, bräuchtest du kein Attest. Lg

von Colien07022004 am 04.05.2015, 14:01



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Danke Dir schonmal! Die gesetzliche Regelung (das gilt laut meinem Arbeitsvetrag) besagt doch aber, dass der Arbeitnehmer, wenn eine Krankheit länger als drei Arbeitstage dauert, spätestens am darauf folgenden (also am vierten) Tag ein Attest vorlegen muss. Daher meine Frage, ob Freitag (weil ich da sonst nicht arbeite) und Samstag als Arbeitstage gelten. Danke und LG

von Anniesa am 04.05.2015, 14:11



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Ach so hast du das gemeint! Nein, in deinem Fall ist das nicht so! Lg

von Colien07022004 am 04.05.2015, 14:46



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Jein Der Arbeitgeber kann ein Attest ab dem ersten Tag verlangen. Unabhängig von der gesetzlichen 3-Tages-Frist. Und dann benötigst du auch in dem von dir geschilderten Fall für den einen Tag ein Attest. Und, Du kannst doch gar nicht wissen ob du Montag wirklich wieder fit bist. Spätestens dann hättest du dann eh ein Problem, weil nachträglich darf der Arzt dich nicht krankschreiben.

Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 17:59



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Zudem, heißt es nicht nach dem 3ten Kalendertag?. Das hieße also, falls du dich Donnerstag krank meldest, müsstest du nicht von deinem 3ten Arbeitstag ausgehen (dem Dienstag), sondern eh bereits ab Sonntag die Krankmeldung vorlegen. Unabhängig davon ob du Freitags, Samstags und Sonntags eh nicht arbeitest. Sonst könnte ja theoretisch jemand, der nur einen Tag die Woche arbeitet, 3 Wochen "krankmachen" bevor er sich vom Arzt die Meldung holen muß. Kann ja nicht ganz sein.

Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 18:06



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Mein Arbeitgeber verlangt es aber nicht nach dem 1. Tag, sondern so, wie es gesetzlich geregelt ist: Dort heisst es: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Bedeutet, wenn ich mittwochs krank bin, donnerstags wieder da. Alles gut, kein Attest nötig. Meine Frage bleibt aber, was ist, wenn ich donnerstags krank bin (Migräne z.b) und weiß, dass ich montags wieder fit sein werde. Muss ich dann trotzdem ein Attest vorlegen für den einen Tag? Freitags arbeite ich ja nicht. LG

von Anniesa am 04.05.2015, 19:14



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

"Darauffolgenden Arbeitstag" bedeutet bei dir, wenn du am Donnerstag erkrankst, du am Montag ein Attest vorlegen müsstest, wenn du es bereits ab dem ersten Kranktag bräuchtest, brauchst du aber nicht, da du es ja erst ab dem 4. Kalendertag vorlegen müsstest. Donnerstag (1.KT) Freitag (arbeitest du nicht und hast ja frei - wie Wochenende) Montag (2.KT) Dienstag (3.KT) Mittwoch (4.KT und AU notwendig) So ist es für mich logisch, denn eine normale Arbeitswoche ohne Wochenenddienst lediglich 5 Tage hat und man keine AU für das Wochenende benötigt. Als ich immer am Montag frei hatte, brauchte ich keine AU für diesen Tag, mein erster Kranktag war der Dienstag. Bin gespannt auf Frau Baders Antwort! Lg

von Colien07022004 am 04.05.2015, 19:26



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Mein Arzt schreibt nur dann bis freitags krank, wenn man extra sagt, man braucht keine für das Wochenende. In der heutigen Zeit gibt es immerhin eine Menge an Jobs, wo man auch samstags und/oder sonntags arbeiten muss. Also wird entsprechend auch das Wochenende mitgemacht. Vor allen dann, wenn die Möglichkeit besteht, die Erkrankung könnte eben nicht am Montag weg sein. Immerhin auch versicherungstechnisch ein Unterschied, wegen Folgebescheinigung/Erstbescheinigung. Und wie gesagt, der Gesetzgeber sagt eben nicht Arbeitstage sondern Kalendertage. Extra jetzt noch einmal nachgegoogelt. Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 19:51



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Wie gesagt, für den einen Tag dann nicht. Sieht aber gelinde gesagt sch... aus. Vor allen, wenn man unter Migräne leidet, kommt das ja des öfteren mal vor. Und da kann der AG dann wohl durchaus hingehen und sagen, ich verlange ab jetzt ab dem ersten Tag. Und dann müsstest du spätestens dann nachweisen. Muss selbst auch sagen, wenn ich Migräne habe, kann ich nicht sagen ob es mir am nächsten Tag wieder gut geht. Ich hatte schon Migräne-Anfälle die zogen sich über Wochen hin. Bei Migräne rechne ich eher inzwischen mit 3 Tagen. Aber ist halt auch unterschiedlich.

Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 19:56



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

Danke für eure Mühe und Antworten! Bin jetzt auch gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Es kam wirklich nicht oft vor, dass ich ausgerechnet nur am Donnerstag krank bin, 1-2 mal, kann aber passieren. Und grad, wenn es einem richtig dreckig geht, z.b. Migräne oder übergeben, wär es echt anstrengend, zum Arzt zu MÜSSEN. Wenn ich Do wegen Migräne ausfalle, weiß ich an sich schon, dass Montag alles wieder gut ist. Würd mich einfach interessieren, wie die Regelung ist. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzlichen Regelungen gelten. Nur was das im konkreten Fall wie beschrieben bedeutet, hab ich nicht ganz verstanden bisher. LG

von Anniesa am 04.05.2015, 20:24



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

AG mich "freigestellt" hat.... allerdings habe ich es immer so gehalten, dass ich ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorgelegt habe, sodaß es niemals heissen konnte "Sie wollte das lange Wochenende geniessen"... Der AG meines Mannes verlangt auch ab dem 1. Tag eine Krankmeldung lG Peeka

von peekaboo am 05.05.2015, 13:33



Antwort auf: 4- Tage Woche - Attest bei nur einem Krankheitstag nötig?

peeka, blöd dahergeredet wird eh, egal wie man es macht. geht man trotz 3 tagesregelung am ersten tag zum arzt, wird man eh oft länger krank geschrieben, dann ist es dem ag auch nicht recht. geht man nicht, weil man wie die ap nicht muß und weil migräne ja eh keine richtige krankheit ist (bin selbst seit 36 jahren betroffen) ist man der personifizierte blaumacher und es kommen doofe sprüche. dem kann man nur in einem großen unternehmen entgehen.

Mitglied inaktiv - 05.05.2015, 14:18



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