Hallo Fr. Bader,
ganz kurz die Situation:
Seit 08/2009 Mutterschutz anschließend Elternzeit bis
Feb.2012 zweites Kind geboren, wieder Elternzeit bis
April 2014: 3. Schwangerschaft, die Elternzeit wurde zugunsten der Mutterschutzfrist beendet. AG habe ich schriftlich informiert, kam aber keine Rückmeldung.
Geburt 19.06., von Krankenkasse kam schon Geld aber von AG wurde nach Rückruf eine Zulage verneint. Diese Umlage würde für mich nicht greifen, da ich vor dieser 3. Geburt nicht gearbeitet habe.
Wie jetzt? Wurde extra von Krankenkasse auf die neue Gesetzeslage hingewiesen, da das bei mir möglich sei, woraufhin ich eben die Elternzeit beendet habe. Sollte ich da jetzt nochmal nachhacken oder ist hier tatsächlich kein Anspruch?!
Vielen Dank
von
ayki1201
am 21.07.2014, 15:05
Antwort auf:
3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?
Hallo,
klar muss er zahlen!
Am besten erst einmal über die KK versuchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?
Mit laufendem bzw durch Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrag hast und nun die Elternzeit unterbrochen hast, um in den Mutterschutz zu gehen - ja, dann hast du Anspruch auf den Zuschuss vom AG.
Selbst wenn es das 7. Kind wäre....!
Allerdings geht das nur zum Beginn des neuen Mutterschutz! Hast du dein Kind übertragen? Denn mit Geb-Datum 19.06. beginnt der MuSchu erst im Mai.
Weise doch den AG schriftlich auf die aktuelle Version von § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG hin.
Dein AG kann sich auch selber an die Krankenkasse oder das "Elterngeldtelefon" beim Familienministerium wenden...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.07.2014, 15:12
Antwort auf:
3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?
Nachtrag:
errechneter ET 9.6., Geburt 19.06., Schriftliche Einreichung beim AG für Mutterschutz 28.04.! Was wäre wenn zu spät eingereicht?
von
ayki1201
am 21.07.2014, 15:27
Antwort auf:
3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?
Es gibt kein zu spät.. Zu spät hieße lediglich dass Du dann erst ab Meldung es bekommt und nicht ab ersten Tag Mutterschutz.
Der AG muss zahlen , er soll sich bei der Krankenkasse informieren.
Umlage 2 greift !
von
Sternenschnuppe
am 21.07.2014, 16:19