Drei Monate nach Einsetzen der Gynefix musste mein rechter Eileiterschwanger infolge einer nicht erkannten EU in einer DringlichkeitsOP komplett entfernt werden. Seit zwei Monaten beeinträchtigen mich die Folgen des Eingriffs. Ich habe vor dem Einsetzen ein Dokument unterzeichnet, in welchem nicht auf das erhöhte Risiko einer Eileiterschwangerschaft hingewiesen wurde. Besteht eine Rechtsgrundlage Schmerzensgeld zu verlangen? Vielen Dank und beste Grüße Marlene D.
von MarleneD am 15.04.2014, 23:22