Sehr geehrter Herr Obermüller, man liest ständig davon das bestimmte Medikamente die in einer sog. "Kinderwunschbehandlung" verordnet werden und subkutan bzw. intramuskulär injiziert werden, gekühlt aufbewahrt werden müssen. In der Packungsbeilage z.B. des Medikaments Brevactid steht aber nichts davon, sondern nur "nicht über 25 Grad lagern". Meine Frauenärztin verwahrt diese Medikamente im Kühlschrank, weil sie angeblich kühlpflichtig sind. Sind nicht die Vorgaben des Herstellers hier maßgebend? Ist vermute das diese Medikamente rein vorsorglich gekühlt werden sollen, in Anbetracht der immensen Kosten die in einem einzigen Behandlungsversuch entstehen und damit auch ein "Beruhigungseffekt" erzielt werden soll, so nach dem Motto "sehen sie wir tun alles damit ihr Kinderwunsch endlich in Erfüllung geht, wir kühlen sogar (unnötigerweise) ihre Medikamente und machen sie das deswegen bitte auch zuhause so". Woran liegt es sonst das sich dieses Ammenmärchen "Kühlpflichtigkeit" so hartnäckig hält? Vielen Dank.
von Manu-86 am 15.03.2017, 10:24