Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei verschiedene Fragen an Sie: 1. Unser Kind soll Dennis oder Nadja heißen. Damit sind wir als Eltern gemeinsam einverstanden. Nun möchte mein Mann aufeinmal dass das Kind noch den Namen seines Opas oder Omas bekommt also einen Zweitnamen erhält. Damit bin ich nicht einverstanden. Wer entscheidet das Schlussendlich? Wir können uns nicht einigen, da jeder auf seiner Meinung besteht? 2. Ich und mein Mann bekommen beide ArbG II. Habe ich da Anspruch auf 2 oder 3 Jahre Erziehungszeit? Wovon ist das abhängig und inwieweit hat die Arbeitsagentur Mitspracherecht? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Viele liebe Grüße Flamme
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 23:33