Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage zielte auf den mir zustehenden Betreuungsunterhalt ab. Da der. Unterhaltspflichtige durch diesen an seine Selbstbehaltgrenze kommt, muss seine Anwältin angeblich seinem nicht privilegierten Sohn meine Einkommesverhältnisse nachweisen. Gibt es dazu eine andere Möglichkeit? Genügt es nicht, wenn er mit Kontoauszug z. B. nachweist, was er insgesamt an Unterhalt zahlt? Der Nachweis wird wohl auch von der nicht unterhaltsberechtigten Exfrau verlangt, weil diese barunterhaltspflichtig für den gemeinsamen nicht privilegierten Sohn ist und sich die Höhe ihres Anteils nach der Höhe des vom Kindsvater zu zahlenden Anteils richtet. Wenn er durch mich und mein Kind nun zwei neue Unterhaltsberechtigte bekommt und der Nicht privilegierte Sohn im Rang nach meinem Neugeborenen und mir kommt, ist er der Meinung, mein Einkommen müsse an seinen Sohn und auch an die barunterhaltspflichtigte Exfrau weitergegeben werden. Wie kann das anders gelöst werden? Ich erfahre ja auch nicht die Einkommesverhältnisse der Exfrau, weil ich im Verteilungsrang vor dem nicht privilegiertem Sohn komme und deren Einkommen für mich keine Rolle spielt. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
von kleinerelch am 27.08.2020, 09:56