Hallo und frohes neues Jahr
Ein guter Freund von uns hat schon im September einen Gerichtsvollzieher beauftragt das Zeugnis seines Sohnes von der Exfrau zu bekommen.
Sie verweigert sowohl den Umgang, als auch die Herausgabe des Zeugnisses.
Die Schule selbst sagt sie dürfen es laut der Exfrau nicht geben.
Im Vergleich ist aber festgehalten dass sie es innerhalb von drei Wochen übermitteln muss.
Er hat bereits über 100 Euro bezahlt und passiert ist nichts.
Nun kommt bald schon das nächste Zeugnis.
Wie kann er vorgehen? Kann er darauf bestehen dass der Gerichtsvollzieher dann gleich beide Zeugnisse einholt? Das vom Sommer ist ja nun schon überholt.
Würde er den Unterhalt einstellen hätte er vermutlich sofort eine Lohnpfändung, aber andersrum passiert nix.
Viele Grüße
von
Sternenschnuppe
am 04.01.2019, 10:38
Antwort auf:
Zeugnis pfänden
Hallo,
entscheidend ist, was im Vergleich dazu steht. Das ist der Arbeitsauftrag für den GVZ. Also zum einen zu den Folgen, wenn sie es nicht tut. Und zum anderen zu der Frage, ob das nur für ein Zeugnis gilt oder auch für die Zukunft.
Er wird doch einen RA haben - ich würde mal das Gericht anschreiben u darauf hinweisen, dass sie sich nicht daran hält. Das kann Richter dazu bringen, die Gegenseite noch einmal anzuschreiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2019
Antwort auf:
Zeugnis pfänden
frage off topic, was ist denn an einem zeugnis so dramatisch wichtig, dass man diesbezüglich einen gv "engagiert"???
Mitglied inaktiv - 04.01.2019, 13:20
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Zeugnis pfänden
wenn beide das gemeinsame sorgerecht haben, MUSS die Schule den Vater über ALLES informieren. wenn die mutter einen termin bei der lehrerin macht, MUSS die schule diesen dem vater mitteilen dass er auch dazukommen kann. des weiteren kann der vater jederzeit in der schule die unterlagen einsehen. das ist aufgabe der schule. eben wenn BEIDE sorgeberechtigt sind.
von
mellomania
am 05.01.2019, 08:11
Antwort auf:
Zeugnis pfänden
Spannend nichts Kravallie, denke er bekommt halt sonst nichts mit.
Sorgerecht hat er nicht mehr, da es dem Kindeswohl laut Gericht nicht dienlich ist, da die Mutter querschiesst und das dem Kind nicht gut tut.
Lange Geschichte, auf jeden Fall ist dieser Vergleich vollstreckbar und bisher kamen die Zeugnisse dann wohl irgendwann.
Jetzt kommt gar nix mehr, Mails sind nicht zustellbar, Post kommt zurück mit unbekannt verzogen, Handy ist aus.
Er hat akzeptiert dass der Umgang für sein Kind nur Stress bringt, rechtlich ist alles durch.
Will sich aber denke ich nicht komplett entsorgen lassen...
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2019, 08:22