Zahlung Essensgeld Kita | Strafverfahren wegen Nachstellung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zahlung Essensgeld Kita | Strafverfahren wegen Nachstellung

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Mitglieder, da Sie / Ihr mir in anderen Fragen schon sehr geholfen haben / habt, stelle ich zwei neue Sachverhalte möglichst kurz und unemotional dar, in der Hoffnung, dass ich auch hierbei Hilfe und Denkanstöße bekomme. Vielen Dank! 1. KV (kein Paar, gemeinsames SR, bisher nie wirklichen Umgang mit unserem Sohn, seit Frühsommer 2019 gar keinen Umgang auf seinen Wunsch) zahlt seit Kita-Beginn in 2017 die Verpflegungskosten für das Mittagessen (23 EUR mtl. per SEPA Mandat) und auch die Kosten für Frühstück und Vesper (ca. 95 EUR für das Kitajahr) via Überweisung an die Elternvertreterin. Für 2020 sind (ohne meines Wissens bis kürzlich) keinerlei Zahlungen mehr geleistet worden. Es sind Mahngebühren aufgelaufen usw. usf. Sein Konto war dreimal nicht gedeckt, daher hat der Kita-Träger das SEPA Mandat beendet. Ich wurde letztlich angeschrieben und darüber informiert (was mir mehr, als unangenehm war), da unser Kind bei mir lebt. Den Kita-Vertrag haben wir damals beide unterschrieben Meine Fragen hierzu: Gibt es in Bezug auf diese Thematik ein "Gewohnsheitsrecht"? Muss ich allein dafür aufkommen? Auch für die entstanden Mahngebühren, die aufgrund seines nicht gedeckten Geschäftskontos entstanden sind und wovon ich nichts wusste? 2. Vor knapp 1 1/2 Monaten erhielt ich abends gegen 21 Uhr Besuch von zwei Polizeibeamten. In der Wohnung erklärten sie mir sinngemäß, dass dies eine "Gefährderansprache" ist und vom KV eine Strafanzeige wegen Stalkings / Nachstellung gegen mich gestellt wurde. Tatvorwurf: Anrufe, Beleidigungen etc. Natürlich völlig haltlos, zumal ich auch den Beamten vor Ort mittels meines Handy zig hunderte Anrufe von ihm nachweisen konnte. Ein Gespräch vom KV, das sehr lange dauerte, ging sogar kurz vor diesem Besuch bei mir ein. Zwischenzeitliche Telefonate, die von ihm ausgingen, sagte er mir immer wieder, dass er diese Anzeige wieder zurückziehen wird. Auch schriftlich habe ich seine Aussage dazu. (Ich weiß, dass dies nicht vollends funktioniert, sobald Interesse der Staatsanwaltschaft an diesem Sachverhalt besteht.) Vergangenem Freitag habe ich für heute eine "Vorladung als Beschuldigter" auf dem PK im Briefkasten gehabt. Dieser bin ich unentschuldigt ferngeblieben. Der KV ist mit dem Kindesunterhalt im Rückstand (JA ist informiert, es gibt eine vollstreckbare Beurkundung). Er schuldet auch mir noch privat eine Summe über mehrere tausend EUR. Zu dieser habe ich nun ein Mahnverfahren über das zuständige Mahngericht eingeleitet. (Ohne Anwalt.) Meinen Teil der Anrufe kann ich definitiv mit seinen Rückständen argumentieren; denn exakt das waren meine Gründe für Kontaktversuche. Meine Fragen hierzu: Wie soll ich mich weiter verhalten? Einen Strafverteidiger hinzuzuziehen? Das wird mich einiges an Geld kosten, da ich nicht denke, dass das meine RSV übernehmen wird. Ich bin Ihnen und Euch überaus dankbar für hilfreiche Tipps. Liebe Grüße von mir.

von Papillon11 am 26.02.2020, 21:54



Antwort auf: Zahlung Essensgeld Kita | Strafverfahren wegen Nachstellung

Hallo, 1. Sie haben beide unterschrieben und sind somit für den KiGa Gesamtschuldner. Dieser / der Träger kann sich das Geld bei beiden Schuldnern holen. Evtl. haben Sie im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch, das kommt darauf an, wer diese Kosten intern tragen soll. 2. Die Polizei war da und Sie konnten beweisen, dass Sie ihn nicht stalken. Hier scheint noch Klärungsbedarf zu bestehen. Sie müssen nicht hingehen, wenn Sie sich keinen Anwalt nehmen wollen, sollten Sie das aber tun. Mit beweisen. Nach der vollständigen Sachverhaltsklärung geht das ganze an die Staatsanwaltschaft und die entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Wenn nicht, bekommen Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift und können immer noch entscheiden, was Sie tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2020



Antwort auf: Zahlung Essensgeld Kita | Strafverfahren wegen Nachstellung

1. Schuldner für die Essenskarten seid ihr beide als sog. Gesamtschuldner. Die Kita kann von jedem von Euch die gesamte Summe verlangen. Du kannst Ausgleich vom KV verlangen, mußt aber im Verhältnis zur Kita zahlen. Ob die Mahnkosten gerechtfertigt sind oder nicht, hängt von der Höhe ab und davon, ob Mahnkosten etwa vertraglich vereinbart waren. 2. Es war genau richtig, NICHT zur Polizei zu gehen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Eine Absage wäre nett gewesen, ist aber auch nicht zwingend nötig. Als Beschuldigter redet man nicht mit der Polizei, ohne den Akteninhalt der Ermittlungsakte zu kennen. Akteneinsicht kann allerdings nur ein Anwalt nehmen. Du kannst erstmal alles so laufen lassen, ohne Anwalt. Allerdings läufst Du Gefahr, dass die Sache nicht eingestellt wird. Deswegen: ja, geh zum Anwalt. Frage einfach nach den Kosten....

von Berlin! am 26.02.2020, 22:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückwirkende Preiserhöhung Essensgeld Kita

Hallo Frau Bader, wir haben heute erfahren das irgendwann 2022 die Preise fürs Mittagessen gestiegen sind. Dies wurde wie jetzt bekannt wurde von unserer Gemeinde nicht an die Eltern weitergegeben. Jetzt (Mitte 2023) ist der Gemeinde aufgefallen das wir wohl zu wenig bezahlt haben. Nun soll ein Kompromiss geschlossen wurden sein das einen Teil ...


Schimpfen in Kita

Hallo Frau Bader, eine Erzieherin schimpft in der Kita meines Kindes oft laut mit den Kindern und droht ihnen mit Schipfen/laut und böse mit ihnen zu sprechen . Sie zerrt die Kinder auch am Arm und schreit sie dabei an. Gespräche mit der Leitung hatten keinen Erfolg. Was kann man dagegen tun? Mein Kind hat Angst in die Kita zu gehen.    V...


Airtag in Kita

Hallo, unsere Kita macht häufig und regelmäßig Ausflüge, in einer Großstadt. Ich fühle mich sicherer, wenn mein Sohn einen AirTag bei sich trägt. Die Erzieher möchten dies jedoch nicht, sie fühlen sich verfolgt und möchten hier von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und es verbieten. Ich finde aber, dass ich entscheide, ob ich das für eine wichtige S...


Kita-Platz Klage

Hallo Frau Bader, Leider habe ich für mein Kind ( wird im Oktober 3 Jahre alt) keinen Kindergartenplatz erhalten. Aktuell wird sie bei einer Tagesmutter betreut,darf hier aber nur bis Vollendung des 3 Lebensjahr bleiben,da der Platz danach an ein anders Kind vergeben ist.ich arbeite und wenn ich nochmals Elternzeit nehmen muss, würde mich das s...


Auskunftspflicht Kita per Telefon

Guten Tag  meine Tochter geht in eine Kita, die über 3,5 Std mit Öffis von meinem Wohnort entfernt ist, da die Kindsmutter mit ihr umgezogen ist, was ich nicht verhindern konnte.  Meine Tochter hat nun wiederholt Aussagen getroffen, die mich veranlasst haben die Kita Leitung zu einem Gespräch zu bitten - "Ich tue immer genau das was die Erzi...


Schweigepflichtsentbindung kita

Hallo... Ich hätte da eine Frage...Darf das SPZ Daten/Berichte/ Diagnosen an den Kindergarten senden wenn nicht beide Elternteile die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben haben? Natürlich wohnen beide zusammen sind verheiratet und haben geteiltes Sorgerecht.


Keine Kita mit 3 Jahren

Guten Tag Frau Bader, was passiert, wenn mein Kind mit 3 Jahren keinen Kita Platz bekommt?  was passiert mit meiner Arbeitsstelle ?  Es ist ja nicht mein Verschulden, dass mein Kind nicht in die Kita aufgenommen werden konnte! Anmeldungen habe ich schon rechtzeitig 2 Jahre vorher getätigt.    ich wollte eigentlich nach zwei Jahren wieder ...


Kita Verlängerung - Antrag auf Überlegung

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin alleinerziehend, ich wohne in Frankfurt am Main und meine Tochter wird im Mai 3. Ihre Kita, anders als in Frankfurt üblich ist, macht keine Vertragsverlängerung um bis zu 6 Monaten. Normalerweise stellten die Kitas einen Antrag auf Überbelegung, damit die 3-Jährigen bis Sommer bleiben können. Die meisten Kinder...


Kündigugsfrist Kita Vertrag

Sehr geehrte Frau Bader, wir möchten den Kita Betreuungsvertrag (unterschrieben am 01.02.2022) unseres Sohnes kündigen. Im Vertrag steht "Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.10., 31.01., 30.04. und 31.07. ohne Angaben von Gründen ordentlich kündbar.". Wenn wir den Vertrag heute kündigen würden, können wir uns doch au...