Wohnort und Erziehung nach Tod der Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wohnort und Erziehung nach Tod der Mutter

Ich hätte eine Frage : Ich habe zwei Kinder,eines ist vin meinem ehemaligen Freund ubd eines vin meinem derzeitigen Partner in beiden Fällen haben wir geteiltes sorgerecht. Mein großer Sohn empfindet meinen Partner als Papa,aber auch seinen Papa als Papa. Seinen leiblichen Vater sieht er an zwei Wochenenden im Monat. Bei uns wächst er auf seit er drei Jahre alt ist. Er ist jetzt fünf. Bei mir ist jetut folgendes. Ich habe zwar guten Kontakt zum Vater meines großen Sohnes,allerdings würde ich gerne,dass mein Sohn im Falle meines Todes bei meinem Partner bleiben kann aus mehreren Gründen : 1. Ist mein Partner gerade eher die bezugsperson als der leibliche Vater Und vor allem aber 2. Möchte ich,dass die beiden Brüder zusammen bleiben nach meinem Tod! Das ist mir enorm wichtig. Nun weiß ich ja,dass im Normalfall das Elternteil das Kind bekommt,der dann noch das sorgerecht hat. Allerdings frage ich mich ob man da nicht was machdn kann? Könnte ich bspw (mein ex Freund ist ein sehr vernunftbegabter Mann) mit ihm reden und wenn er dem zustimmen würde das so schriftlich festhalten? Brauchen wir dazu einen Notar? Und wäre es dann notwendig, dass mein Partner und ich heiraten bzw würde das dann in irgend einer Art und Weise helfen? Würde es auch die Möglichkeit geben,dass der Vater zwar das sorgerecht bekommt,aber mein Sohn trotzdem bei meinem Partner wohnen bleiben könnte? Oder gäbe es sogar die Möglichkeit, dass sich dann die beiden das sorgerecht teilen? Mein Partner wäre in jedem Fall bereit alles so zu halten wie bisher. Das bedeutet eben zwei Wochenenden im Monat beim Vater (der laut seiner Aussage auch garnicht mehr Zeit hat) und dann eben noch wenn der Vater Urlaub hat. Und das würden wir natürlich auch schriftlich fest halten. Und dann ginge es natürlich auch weiter,sollten mein Partner und ich beide sterben,wollten wir gerne,dass die Kinder gemeinsam zu meiner Mutti kommen (sie ist 45 und dementsprechend nich nicht zu alt) . Könnte man das dann auch so machen wir oben bei der Frage wegen meines Partners? Mfg und vielen Dank

von Werbinichundwennjawieviele am 28.05.2018, 08:46



Antwort auf: Wohnort und Erziehung nach Tod der Mutter

Hallo, üblicherweise ja. Aber es gibt auch andere Urteile-wenn die Bindung eben viel fester zu dem ziehvater ist. Wenn Ihnen etwas zustösst, prüft das Vormundschaftsgericht. Da bringt es bestimmt Vorteile, wenn Sie da mit dem leiblichen Vater was haben, mglw sogar notariell. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2018



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