Hallo Frau Bader,
ich hatte bei meinem ersten Kind jetzt zwei Jahre Elternzeit. Davon das erste Jahr volles Elterngeld und im zweiten Jahr einen 450€ Job. Seit ca. einem Monat bin ich wieder normal arbeiten (34 Stunden/Woche, wie vor der ersten SS). Jetzt habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Da ich als Krankenschwester arbeite, werde ich wieder ins BV geschickt werden. Nun meine Frage. Wie errechnet sich hier das Geld? Bekomme ich anteilig zu den 34 Stunden/ Woche wieder mein Gehalt, oder werden hier die letzten 8 Monate meines 450€ Jobs mit angerechnet?
Danke im Voraus und Liebe Grüße
von
SH16
am 13.12.2021, 11:40
Antwort auf:
Wie viel Geld in Beschäftigungszeit
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2021
Antwort auf:
Wie viel Geld in Beschäftigungszeit
Verstehe ich das richtig, ich bekomme mein normales Gehalt im BV ausgezahlt, trotz dass ich während der Elternzeit auf 450€ Basis gearbeitet habe?
Entschuldigen Sie bitte die blöde Nachfrage. Ich möchte mich nur absichern.
Liebe Grüße
von
SH16
am 13.12.2021, 21:50
Antwort auf:
Wie viel Geld in Beschäftigungszeit
Ja bekommst du... Du hast einen dauerhaften Vertrag. Du bekommst deinen Lohn nach dem 34 stunden. Die Elternzeit war ein anderer Vertrag.
Einzig wenn du nach der Elternzeit den Vertrag auf Teilzeit geändert hättest, dann wäre das gültig.
Mitglied inaktiv - 13.12.2021, 22:42