Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich im individuellen Beschäftigungsverbot und arbeitete bis zum BV im Verteiebsaußendienst. Mein Lohn setzt sich aus einem Fixum, einer Provision und Bonuszahlungen bei Zielerreichung zusammen. Wenn Urlaub genommen wird oder man krank ist, erhält man eine Durchschnittsprovision pro Tag. Ebenso habe ich einen Firmenwagen mit 1% Regelung bis zum BV zur Verfügung gehabt. Nun meine Frage: In Monat den 3 Monaten vor eintreten der Schwangerschaft hatte ich ein Nettoeinkommen von je 1970€, 1280€ & 2800€. In Monat Drei erhielten wir eine Leistungsprovision aufgrund erreichter Ziele (1000€ netto) und ich hatte Urlaub und war wenige Tage krankgeschrieben. (All dies ist in den drei genannten Gehältern berücksichtigt) Mein Arbeitgeber zahlt nun ca 1500€ netto bis zum Mutterschutz aus. Die Leistungsprovision und die Durchschnittsprovision (Urlaub und Krank) aus diesen Monaten wurde nicht berücksichtigt. Welcher Lohn steht mir zu oder an welche Stelle kann ich mich zwecks Beratung dieser kniffligen Ausgangssituation wenden? Tausend Dank und beste Grüße
von Sinaohne am 17.11.2018, 16:20