Liebe Frau Bader,
ich habe mir überlegt, nach der Geburt (Nov. 2018) 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG einzureichen. Allerdings mit dem Plan, davon lediglich etwa 1 Jahr zuhause zu bleiben und die beiden anderen Jahre Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Damit hätte ich 3 Jahre Kündigungsschutz, was bei den geplanten Umstrukturierungen meines Uternehmens sicher sinnvoll ist. Zum anderen würde ich die ersten Jahre ohnehin nicht 40 Stunden plus arbeiten wollen, wenn ich ein kleines Kind zuhause habe.
Ist der Plan sinnvoll oder könnte es mir passieren, dass der Arbeitgeber sagt: Wir haben erst wieder Arbeit für sie, wenn Ihre eingereichten 3 Jahre Elternzeit vorbei sind.... das wäre natürlich dramatisch, ungewollt 3 Jahre aus dem Job zu sein und auch kein Geld mehr zu beziehen.
Haben Sie vielen Dank für Ihren Rat!
Herzliche Grüße
von
Babyfrage18
am 25.05.2018, 23:06
Antwort auf:
Wie ist die EZ strategisch am sinnvollsten zu beantragen wenn TZ in EZ geplant?
Hallo,
wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, haben Sie Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. wenn Sie den Antrag auf Elternzeit stellen, können sie durchaus schon dazuschreiben, was sie planen. Ich würde aber noch keinen verbindlichen Antrag stellen.
Wenn der Arbeitgeber mit triftigen Grund ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, mit seiner Zustimmung bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2018
Antwort auf:
Wie ist die EZ strategisch am sinnvollsten zu beantragen wenn TZ in EZ geplant?
Gebe an das du ein Jahr daheim bleiben willst, mit Datum ab dem ersten Geburtstag oder wenn du magst ein paar Tage später. Dann das du ab Tag x wieder einsteigen willst im Rahmen der Elternzeit mit bis zu 30 Stunden die Woche in Teilzeit. Wahlweise kannst du dich da dann nur für das 2te Lebensjahr festlegen und sagen das 3te nimmst du nach Absprache oder du sagst gleich das du bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag dich für die komplette Elternzeit festlegst. Für die weitere Anbklärung und den genauen Konditionen meldest du dich 3 Monate vor Ablauf des ersten Jahres wieder. Du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen, wichtig, das 3te kannst du aber offen lassen. Dann frühzeitig bei Bedarf verlängern.
Wenn dein AG keinen Teilzeitplatz für dich hat muss er das begründen. Ich setze mal voraus er hat mehr wie 15 Mitarbeiter. Kann er das ausreichend begründen, gehst du mit dem schriftlichen Nachweis darüber zum Amt und beantragst ALG1 üder die Teilzeit. Suchst dir dann einen AG für die Dauer der EZ und solange du suchst bekommst du anteilig ALG1. Das OK vom AG zu bekommen wenn er nichts geeignetes hat sollte kein Problem sein.
von
Felica
am 26.05.2018, 07:56