Hallo
das Mutterschutzgesetz hat sich doch dieses Jahr auch im Bezug aufs stillen geändert, meines Wissens hat man nur noch im ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Stillpausen am Arbeitsplatz.
Hat da jemand einen Link zu?
Danke
von
misses-cat
am 17.01.2018, 16:40
Antwort auf:
Wie ist das mittlerweile mit dem stillen am Arbeitsplatz ( gern an alle)
Hallo,
im neuen Mutterschutzgesetz steht das im § 7 Abs. 2.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1228.pdf%27%5D__1516280526576
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2018
Antwort auf:
Wie ist das mittlerweile mit dem stillen am Arbeitsplatz ( gern an alle)
Trotzdem danke
von
misses-cat
am 17.01.2018, 16:47
Antwort auf:
Wie ist das mittlerweile mit dem stillen am Arbeitsplatz ( gern an alle)
§ 7
Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
(...)
2) 1Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. 2Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. 3Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/7.html
Der Anspruch gilt leider nur noch für das erste Jahr, so wie ich das heraus lese. Allerdings kannst du mit deinem AG sprechen ob du nicht auch im 2.LZ deines Kindes weiter stillen kannst, wenn dir das Kind jemand auf die Arbeit bringt? Vielleicht bieten sich da Möglichkeiten.
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 18.01.2018, 13:31