Hallo Frau Bader,
Ich habe im oktober 2013 einen Sohn bekommen war auch ab Juli im BV und habe 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher von der KK und dem AG erhalten. Für November und Dezember also die 8 Wochen nach der Geburt habe ich jeweils 715€ vom AG erhalten. Nun habe ich im Februar meinen 2. Sohn bekommen war bis zum 24.10.16noch in Elternzeit für meinen Großen Sohn und bin dann direkt in BV gegangen.. habe also meinen vollen Lohn im Nov. und Dez. Erhalten. oktober anteilsmäßig... nun habe ich wieder das Mutterschutzgeld erhalten von der KK ihren Anteil und von meinem AG nur knappe 440€ erhalten. Ist das so korrekt oder muss ich mich mit ihm in Kontakt setzen und er soll das neu prüfen? An meinem Arbeitsvertrag hat sich seit 2013 nichts verändert!!!
von
melaniew.1986
am 01.03.2017, 13:18
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, ist der alte Vertrag wegen der Beendigung der Elternzeit wieder aufgelegt.
Wenn sich an der Steuerklasse nichts geändert hat, müssen Sie die gleichen Leistungen erhalten wie beim ersten Kind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld?
Hat sich deine Lohnsteuerklasse geändert?
von
malini
am 01.03.2017, 13:31
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld?
Sind beide Kinder am gleichen Datum geboren worden? Weil sonst würde sich dadurch schon eine Differenz erklären. Immerhin zahlen die AG meistens kalendermonatlich das Gehalt. Sprich wenn Dein Kind am 1ten geboren wurde würdest Du natürlich eine andere Summe erhalten von ihm wie wenn es am 15ten geboren wurde.
So oder so kann was an den Daten nicht stimmen. Januar fehlt in deiner Aufzählung, der wäre aber relevant. Wenn Dein zweiter Sohn im Februar geboren wurde, müsstest du ja im Januar, evtl auch noch im Dezember in den Mutterschutz gegangen sein. Heißt, evtl für Dezember anteilig Mutterschutzgeld, für Januar komplett, für Februar dann auch komplett. Nur teilt sich der Februar in 3 Teile, ein teil AG, zwei Teile KK. Zwei Teile KK deshalb weil der KK einen teil Februar mit dem vorgeburtlichen Mutterschaftsgeld abgedeckt hat, den zweiten Teil mit dem nachgeburtlichen den du ja jetzt erst noch bekommst. Hängt halt auch davon ab wann dein errechneter ET war.
Also alle Zahlen mal zusammenziehen und dann genau auf die Daten achten. IMO ist es extrem schwer bei den einzelnen Zahlungen sich ein Gesamtbild zu machen wenn man nicht die Endsumme ALLER !!! Zahlungen sich anschaut. Weil eben in völlig verschiedenen Intervallen gezahlt wird und eben "Mischeinkünfte".
Mitglied inaktiv - 01.03.2017, 19:13