Wie berechnet sich das Elterngelb bei Kind 2 nach 30 monaten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngelb bei Kind 2 nach 30 monaten

Guten Abend Frau Bader, wir planen gerade das zweite Kind und nun stellt sich für uns folgende Frage, bei der wir nicht wirklich weiter kommen: Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ein Jahr lang habe ich Elterngeld bekommen. Seit dem unser Kind 12 Monte ist arbeite ich auf 450€ Basis. Mein Vertrag ist befristet auf den Zeitraum der Elternzeit. Was würde mir zu stehen wenn ich beispielsweise jetzt schwanger werden würde (Geburt des Kindes 30 Monate nach dem ersten). Er gubt sich dann eine Mischkalkulation aus dem Einkommen vor Geburt des ersten Kindes (da Minijob befristet und im 2. Jahr, für die 6 Monate im zweiten Elternzeitjahr) und dem Mindestsatz (4 Monate nach dem 2. Jahr) oder allgemein nur der Mindestsatz? Ich freue mich von Ihnen zu hören. Herzliche Grüße

von AntonsMum31 am 20.11.2018, 16:33



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngelb bei Kind 2 nach 30 monaten

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2018



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngelb bei Kind 2 nach 30 monaten

Es werden wieder die 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz herangezogen. Monate mit EG für ein älteres Kind können nur bis zum 14. Lebensmonate ausgeklammert werden und würden dann durch ältere Monate (vorm ersten Kind) ersetzt. Aber das ist dann ja lange vorbei. Bei dir zählt also nur das Geld aus dem Minijob. Herauskommen wird wohl etwas mehr als Mindestsatz plus 10% Geschwisterbonus (mind. 75€) bis dein erstes Kind drei Jahre alt ist.

von -Talia- am 20.11.2018, 17:20