Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

Hallo Frau Bader, neben meinem Vollzeitjob habe ich vor der Geburt unseres Kindes einen Nebenjob ausgeübt. Im Berechnungszeitraum war dies über zwei Monate der Fall, da es sich um Saisonarbeit handelt. In diesen beiden Monaten habe ich 685 Euro verdient. Wie fließen diese 685 Euro in die Berechnung des Elterngeldes mit ein? Lt. meinen Informationen müsste ich den Betrag nun durch 12 Monate teilen. Steuerliche Abzüge gibt es hier dann nicht. So würde man bei monatlich durchschnittlich 57,08 Euro liegen. Werden auch hier wieder Werbungskosten von 83,33 Euro monatlich in Abzug gebracht? Denn wenn dies der Fall wäre, würde ich ja theoretisch weniger Elterngeld erhalten, als ohne diesen Nebenjob. Ist diese Rechnung so korrekt und oder wie fließt der Nebenjob in das Elterngeld mit ein? Wird pro Job oder pro Monat der Betrag 83,33 Euro abgezogen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße

von Emmi10 am 28.10.2019, 12:00



Antwort auf: Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

Hallo, das wird nach Addition der Einkünfte pauschalisiert einmalig abgezogen. Zu lesen hier: https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf (2c.1.3.0) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2019



Antwort auf: Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

Die 83,33 EUR werden nur einmal pro Monat abgezogen, egal wie viele Jobs in dem Monat vorliegen. Das passiert ja bereits durch im Hauptjob, daher wird der Nebenjob nicht noch einmal verringert.

von Dojii am 28.10.2019, 12:12



Antwort auf: Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

Vielen Dank, Dojii. Also wird der Nebenjob in meinem Fall das monatliche Elterngeld definitiv erhöhen, richtig?

von Emmi10 am 28.10.2019, 12:35



Antwort auf: Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob

Ja, so ist das. Zumindest solange du den Nebenjob nicht auch während des Elterngeldes weiter ausübst.

von Dojii am 28.10.2019, 15:05



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