Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

also, ich bin seit mitte juli krankgeschrieben weil ich ein arbeitsverbot vom arzt bekommen habe. mein et ist ende oktober. der mutterschutz beginnt mitte september. meine ausbildung habe ich ende juli beendet, also würde mein richtiger arbeitsvertrag normalerweise am 1.08.2000 beginnen. nun habe ich heute meinen chef angerufen, und er sagte, das mich die krankenkasse mit krankengeld bezahlt. (ich fragte ihn, on ich ihm das attest wegen mutterschutz geben muss, oder wem.) er sagte das muss ich mit meiner krankenkasse ausmachen, da die mir nun krankengeld zahlt. ist das richtig, oder musste nicht normalerweise die kasse am tag 25,- DM zahlen und der arbeitgeber den rest zum normalen nettogehalt? wieviel steht mir zu in dieser zeit. das arbeitsverhältnis besteht noch, mein chef weiss, das ich nach der geburt irgendwann wieder da arbeiten komme. bitte helft mir. vielen dank und viele grüsse von kathrin

Mitglied inaktiv - 01.09.2000, 10:39



Antwort auf: Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

Liebe Kathrin, sicherlich haben Sie in den Hinweisen gelesen, daß Einzelberatungen hier unzulässig sind. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schwangere in der SS krankgeschrieben ist, gilt für sie, was für alle Kranken gilt: 6 Wo. Lohnfortzahlung durch den AG, dann Zahlung durch die KK. Der AG-Zuschuß über die 25 DM/Tag hinaus betrifft nur das Mutterschaftsgeld. also die Schutzzeiten vor/ nach der Entbindung. Hierzu gibt es im Forum Rechenbeispiele. Gute Besserung, N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2000



Antwort auf: Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

DIESE INFORMATION IST NICHT KORREKT!!! Oftmals herrscht auch bei den behandelnden Ärzten (und offensichtlich auch bei Rechtsanwälten?!) über folgende Tatsache Unklarheit: Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) und den in den Mutterschutzgesetzen §3, Abs.1 festgelegten Regeln. Nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes ist vom Arzt praktisch immer ein sog. Beschäftigungsverbot auszusprechen und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erteilen. Das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz hat absoluten Vorrang vor einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ausnahme wäre z.B. eine Verletzung durch Unfall sein, wenn Unfallhergang und seine Auswirkungen die SS nicht beeinträchtigen. (Leider wird diese Regelung kaum angewendet, obwohl dazu die Pflicht besteht. Es ist grundsätzlich nicht beliebig, welche Form der Arbeitsfreistellung der Arzt wählt.) WICHTIG: Der Anspruch einer erkrankten Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen begrenzt. Bei einem angeordneten Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz ist der Anspruch der Schwangeren auf Lohnfortzahlung unbegrenzt!! Dabei können Kleinbetriebe diese Kosten wiederum geltend machen, aber das soll nicht Deine Sorge sein, da muß sich Dein Arbeitgeber kümmern. Deine Firma hat das Recht, ein weiteres Attest anzufordern, wobei Du dabei freie Arztwahl hast. Die Kosten dafür trägt die Firma. Bei Streitfällen haben sich die Kassen, Arbeitgeber und evt. Gerichte auseinanderzusetzen, nicht der Arzt oder gar Du als schwangere Arbeitnehmerin. Für Dich und den Arzt haben die Mutterschutzbestimmungen immer Vorrang vor allen anderen gesetzlichen Bestimmungen. Alles Gute - und informiere Dich lieber bei einer richtigen Rechtsberatung! Kerstin

Mitglied inaktiv - 01.09.2000, 22:36



Antwort auf: Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

Liebe Kathrin, liebe Kerstin, ich habe, nachdem ich den Beitrag gelesen habe, bei einer hiesigen KK angerufen und nachgefragt. Da hat man auch von der 6 Wochen-Grenze gesprochen. Die Dame sagte noch, Schwangere würden ja schließlich einem besonderem Schutz unterliegen, für den die KK eintreten würden.Täte mir leid, wenn meine und die Auskunft von der KK falsch sind. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2000



Antwort auf: Wer zahlt mir das Geld das mir momentan zusteht und wieviel ist es? WICHTIG!!!!!!!!!!!Auch an FRAU BADER!!!!!!!!

hallo, deinen beitrag finde ich leider etwas wirr! bist du nun krankgeschrieben, oder hast du ein beschäftigungsverbot? das ist mir nicht ganz klar. im mutterschutz zahlt dir die krankenkasse 25,- dm am tag, den rest bis zum nettogehalt der arbeitgeber. das wird in der regel direkt von der kasse erledigt, du rufst bei der KK an, die schicken dir ein formular zum ausfüllen, und die kasse wendet sich dann direkt an deinen arbeitgeber wegen dem betrag, den er zu zahlen hat. ob du da vor dem mutterschutz krank warst oder nicht, oder ein beschäftigungsverbot hattest, spielt keine rolle. gruß arwen

Mitglied inaktiv - 04.09.2000, 22:03



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