Frage:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Sehr geehrte Frau Bader,
wer bezahlt eine Schwangere, die bis zum 31,03.2018 arbeitssuchend angemeldet ist und bezieht Alg1 und seit den 07.01.2019 in generelles Beschäftigungsverbot ist. Die Krankenkasse möchte nur bis zum 31.03.18 bezahlen und das Arbeitsamt meldet mich ab 07.01.2018 ab!
Das heißt ab dem 1.04 bis zur Geburt 12.7 will keiner bezahlen!
Ein Beschäftigungsverbot entspricht doch aufgrund der Gefährdung der Gesundheit von Kind und Mutter eine Arbeitsunfähigkeit. Darf die Krankenkasse sich weigern bis zur Geburt zu bezahlen?
Ich stehe ohne Mittel da, ist das rechtlich erlaubt.?
Kann ein Versorgungswerk z.b bei Ärzten bis zu Geburt bezahlen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage beantworten könnten, ich würde gerne rechtlich dagegen gehen, wenn das Gesetz es anders sieht.
Vielen lieben Dank
von
Ninavalencia
am 10.01.2019, 13:18
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Hallo0,
bei einem generellen Bv ist das so richtig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
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Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Wenn Du gar keine Arbeit hast, dann ist ein BV hinfällig und gar nicht auszustellen.
Das würde ich schnellstens versuchen aufheben zu lassen.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2019, 13:34
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Danke Sternschnuppe, aber bin trotzdem weiterversichert ab dem 01,04,2019?
von
Ninavalencia
am 10.01.2019, 13:54
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Nein, Du wirst Dich dann selbst versichern müssen sofern es über den Ehemann (wenn vorhanden) nicht geht.
Bedeutet:aber auch solange selbst, bis Du wieder arbeitest.
Warum genau das BV, wenn keine Arbeit da ist die gefährdet?
Rede mit der Ärztin.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2019, 14:28
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Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Es gibt zwei Arten von BV. Das eine ist wegen der Arbeit, das stellt dann der AG aus. Ender der Vertrag, endet auch das BV und alles ist tutti. Dann bekommt man normal alg1.
Stellt der Arzt dagegen ein individuelles BV über jegliche Tätigkeit aus und der Betrag endet, bedeutet das das die schwangere dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Was aber Voraussetzung für alg1 ist. Arzt soll das BV also bitte konkretisieren oder noch besser bis Vertragsende nur laufen lassen. Damit hat das Amt keine Grundlage mehr. Zumal ein BV ja auch direkt mit der Arbeit zu tun haben muss. Ist die Arbeit gar nicht der Grund sondern eine Erkrankung, war das BV sowieso nicht erlaubt. Da wäre die AU das Mittel der Wahl. Fraglich also ob das BV so überhaupt sein darf. Den ohne Arbeit braucht es kein BV
Davon ab können die ganzen Daten vorne und hinten nicht stimmen, also bitte berichtigen.
von
Felica
am 10.01.2019, 14:53
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Ende März ist sie ein Jahr arbeitslos.
So habe ich das zumindest verstanden :-)
Achso, wegen „eigentlich arbeitsunfähig“
Um ein BV zu bekommen muss man arbeitsfähig sein!
Eine AU wäre das Mittel der Wahl gewesen.
Ich hoffe Du kannst das noch rückgängig machen, sonst sieht es finanziell schlecht aus.
Bist Du verheiratet und kannst Dich familienversichern?
Bei jeglichen Sozialleistungen werden Deine 300€ Elterngeld voll als Einkommen angerechnet, da es nicht erarbeitet wurde.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2019, 15:53
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Also ich bin seit 10 Tagen im Jahr 2019.
von
Felica
am 10.01.2019, 16:02
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Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Mit ihren Daten.
Mitglied inaktiv - 10.01.2019, 16:14
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Wieso zahlt die KK bis 31.03.2019 nehme ich an (nicht 2018), das Amt meldet dich doch schon am 07.01.2019 ab.
Wenn du ab dem 07.01.2019 nicht mehr als arbeitssuchend geführt werden kannst, wieso bezahlt die KK weiter bis 31.03.?
Seit wann bist du denn arbeitslos/suchend gemeldet?
von
cube
am 10.01.2019, 17:43
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Wenn das BV aufgehoben wird, kannst du dich weiter abeitssuchend melden - es sei denn, du hast bereits alle Monate ausgereizt.
Die Frage ist halt, warum du ein BV hast obwohl du gerade gar nicht arbeitest.
Was ist denn mit dem Partner zum Kind - würde von dessen Seite finanzielle Unterstützung kommen?
von
cube
am 10.01.2019, 18:10
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Hallo alle zusammen,
Danke für eure Rückmeldung:)
sorry es handelt sich natürlich um das Jahr 2019. ich bin seit dem 1.4.18 arbeitssuchend und bin bis zum 31.3.19 ein Jahr arbeitslos. Ja ich bin verheiratet und würde mich natürlich bei ihm Versicherten lassen.
Es ist nur sehr frustrierend, hab immer gearbeitet und war nur seit letztes Jahr vom 1.4.18 bis jetzt arbeitslos. Ich finde es ein Unding, dass ich ab 01.04.2019 mich selber versichern lassen muss. Es gibt auch einen Grund warum die Ärztin mich ins BV geschickt hat. Hätte ich die komplizierte Lage eines BV gewusst, hätte ich es andres gemacht.
Die fA hat es sehr lieb gemeint, da ich ein hochrisko Schwangere bin, wollte sie den Stress vom AA und die Aufforderung zur Bewerbung wegnehmen. Außerdem meine gesundheitliche Situation erlaubt keine Arbeit, denn das Riskio ist sehr hoch, dass die SS und das Kind gefährdet sind.
Nun steh ich da :(
Am Dienstag hab ich einen Termin bei meiner FA, ich spreche mit ihr, was man machen kann.
Meint ihr ein Arbeitsunfähigkeit wäre es besser als BV, aber ob mit Au oder BV bin ich ab dem 01.04.19 auf mich gestellt. Wo liegt der Unterschied?.
Danke an alle nochmal :•
von
Ninavalencia
am 10.01.2019, 20:50
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Also ist die Krankenversicherung sicher, das ist das Wichtigste.
Dann bist Du wie Millionen anderer aktuell halt Hausfrau und bald Mutter.
Egal ob ALG1 oder Krankengeld geht mit 0€ in die Berechnung für das Elterngeld.
Es wird der Mindestsatz werden, der überall komplett angerechnet wird.
Mit der Frauenärztin würde ich dennoch reden dass sie das BV aufhebt, dann würdest Du weiterhin 6 Wochen ALG1 bekommen und dann ins Krankengeld rutschen.
Risikoschwangerschaft darf kein BV haben. Und so wie Du es schilderst bist Du ja gar nicht arbeitsfähig.
Da ihr Euch bewusst in der Arbeitslosigkeit für ein Kind entscheiden habt (kein Vorwurf!) werdet ihr es ja auch ausgerechnet haben dass ihr auskommt wenn Dein Geld wegfällt.
Das setzt jetzt ggf. früher ein.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2019, 21:03
Antwort auf:
Wer bezahlt beim Übergang von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot
Ich stimme Sternschnuppe zu. Sofern deinMann nicht in der PKV ist, kannst du über ihn in die Familienversicherung. Ich gehe auch davon aus, dass ihr euch bewusst für eine mögliche Schwangerschaft während Arbeitslosigkeit entschieden habt und dementsprechend das finanzielle Risiko eingeschätzt habt. Denn klar war ja, dass das ALG ab 1.04.2019 wegfällt und möglicherweise eben kein neuer Job da ist.
Ich würde mit der FA sprechen, das BV aufzuheben und eine AU auszustellen. ALG fällt ja dennoch weg, da die 12 Monate Bezugszeitraum ausgereizt sind. Ob du bei grundsätzlicher Arbeitsfähigkeit Anspruch auf andere Sozialgelder hättest, hängt dann ja eher davon ab, wieviel dein Mann verdient.
Das Elterngeld wird dann wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro betragen.
Ihr müsst dann eben auch schauen, wie lange du überhaupt zu Hause bleiben kannst. Denn auch im Anschluss an deine "Elternzeit" (eigentlich ja Hausfrau mit EG-Bezug) wirst du ja kein ALG erhalten. Und auch dann gilt ja wieder: ob andere Sozialgelder beansprucht werden können, wird von eurer finanziellen Gesamtsituation - also Verdienst deines Mannes - abhängen.
Ich kann dir nur sagen, es wird nicht einfacher einen Job zu finden mit kleinem Kind.
von
cube
am 11.01.2019, 08:38